Weiterberechnung umsatzsteuerfreier Leistungen, wer ist Steuerschuldner?

1 Antwort

Du schuldest die Steuer des ausl. Dienstleisters nach 13b, und diehst sie als 13b-Vorsteuer wieder ab, erhätst die Leistung also selber per Saldo netto.
Die Weiterberechnung ist Teil Deiner Leistung, die Du im Inland an eine Privatperson erbringst. Somit unterliegt sie auch ganz der normalen USt, die Du dem Kunden mit in Rechnung stellst, und dann als noemalen Inlandsumsatz abführst.