Weiterberechnung umsatzsteuerfreier Leistungen, wer ist Steuerschuldner?
Ein Kunde (Privatperson) hat mich beauftragt, eine Dienstleistung zu erbringen.
Dazu benötige ich einen anderen Dienstleister, der mir seine Leistungen (Sitz im Ausland) netto in Rechnung stellt und nach dem Reverse-Charge-Verfahren berechnet.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich das dann meinem Kunden Brutto weiter berechnen muss und die Steuer selbst abführen muss?
1 Antwort
Du schuldest die Steuer des ausl. Dienstleisters nach 13b, und diehst sie als 13b-Vorsteuer wieder ab, erhätst die Leistung also selber per Saldo netto.
Die Weiterberechnung ist Teil Deiner Leistung, die Du im Inland an eine Privatperson erbringst. Somit unterliegt sie auch ganz der normalen USt, die Du dem Kunden mit in Rechnung stellst, und dann als noemalen Inlandsumsatz abführst.