Restschuldversicherung bei Kredit?

1 Antwort

Wie ist denn der aktuelle Stand? Steht nichts dazu im Vertrag?

Bei der Umschuldung eines Darlehens entfällt nicht automatisch die Restschuldversicherung. Sie müssen diese gesondert kündigen. Fordern Sie mit der Kündigung die Versicherung auf, Ihnen die anteiligen Prämien zurück zu zahlen. Denn wenn Sie das Darlehen tilgen, entfällt der Versicherungszweck für die Restschuldversicherung. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht. In vielen Verträgen ist dieser Fall der Kündigung bereits vorgesehen. Sollte die Versicherung Ihre Kündigung nicht hinnehmen und auf die ordentlichen Kündigungsfristen verweisen, sollten Sie das nicht akzeptieren. Sie haben in diesen Fällen ein Kündigungsrecht und einen Anspruch darauf, den Vertrag zu beenden.

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