Reparatur - Wohnungstür undicht - wer zahlt?

6 Antworten

hier muß ganz klar der vermieter in die pflicht genommen werden. er vermietet schließlich die wohnung und hat auch dafür sorge zu tragen das diese in einem ordentlichen zustand ist.hier handelt es sich nicht nur um einen kl. bagatellschaden( 75,00 EUR ) den man als mieter selbst zu tragen hat, diese reparatur bzw. instandsetzung der tür kostet sehr warscheinlich mehr wenn es von einer fachfirma gemacht wird. geh deinem vermieter immer wieder auf den "sack" und bestehe auf eine reparatur. sollte er dem nicht nachkommen, zieh eine MIETMINDERUNG durch dann wird er wach. gib nicht nach auch nicht des lieben friedens willen sonst macht er mit dir immer was er will.

Das ist eindeutig Sache des Vermieters. Wende Dich doch an den Mieterbund, die können Dir sicherlich Auskunft darüber erteilen.

Nein, der Vermieter muss das beseitigen.

Das ist normalerweise Sache des Vermieters. Du kannst aber, um des lieben Friedens willen, eine Decke vor den Spalt legen.

meinem Vermieter kann ich mit sowas auch nicht kommen. Ich nehme Abdichtband aus dem Supermarkt und unten an der Tür habe ich einen lustigen Zugluftstopper.