Waschmaschine in Waschküche "ausgelaufen" - Versicherung zahlt nicht

10 Antworten

Ja, das ist rechtens so. Deine Hausratvers. ist nur für Schäden an Deinem Hausrat zuständig. Deine Privathaftpflichtvers. käme nur in Betracht, wenn Du den Schaden schuldhaft verursacht hättest. Der Vermieter hat sicher eine Gebäudeversicherung, diese wäre hier heranzuziehen.

Das Sie keine Schuld trifft, kommt bestimmt von der Haftpflichtversicherung. Diese zahlen den Schaden nicht, das stimmt. Abwarten, was die Hausratversicherung schreibt. Auch sollte man schonmal die Gebäudeversicherung unterrichten.

Der eingetretene Schaden beruht hier auf einen baulichen Mangel. In einer Waschküche kannst du als Mieter davon ausgehen, dass das Wasser ordnungsgemäß durch den Ausguss entsorgt wird. Dass es hier zur Überschwemmung kam, war nicht deine Schuld. Folgerichtig verweigert deine Haftpflichtversicherung hier die Kostenübernahme. Das Schreiben kannst du dem Anspruchsteller zur Verfügung stellen. Damit ist die Sache dann für dich erledigt. Sollte er weitere Forderungen stellen, musst du diese unmittelbar an die Versicherung weiter leiten. Die Versicherung hast du in erster Linie, damit du nicht persönlich zahlen musst, Das ist hier passiert. Der Versicherer hat die Rechtslage geprüft und ist bereit, dich gegen eine unberechtigte Forderung zu verteidigen.

Ja - wenn Dich keine Schuld trifft, zahlen Deine Versicherungen nicht - und dann mußt Du auch nicht zahlen. Dann muß der Vermieter zahlen, bzw. dessen Gebäudeversicherung. Darum muß sich der Vermieter kümmern.

Der Vermieter ist auch für bauliche Mängel zuständig. Schließlich ist in dem Raum extra ein Abfluß, damit versehentlich austretendes Wasser keine weiteren Schäden anstellen kann. Wenn der Abfluß falsch angelegt ist, hätte das eigentlich längst eher auffallen müssen.

Notfalls wird der Vermieter gegen Dich klagen. Dann wird ein Gericht die Schuldfrage klären. Und wenn das Gericht entscheidet, daß Du Schuld hast, muß jemand entscheiden, ob Du grob fahrlässig gehandelt hast (hast Du wohl nicht). Und wenn nicht - zahlt eine Deiner Versicherungen...

DerHans  13.01.2011, 11:45

Auch wenn sie fahrlässig gehandelt hätte, würde in diesem Fall die Versicherung zahlen. Unter anderem dafür hat man sie ja.

Die Versicherung des Vermieters muss den Schaden bezahlen.

DerHans  13.01.2011, 11:43

Richtig. Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus zu- und Ableitungsrohren.

petebe  14.01.2011, 11:30
@DerHans

Falsch. Der Schaden entstand hier, weil die Waschküche, der Ablauf nicht in Ordnung waren. Auch bei "bestimmungswidrig ausgetretenem Leietungswasser" wäre kein Schaden entstanden, wenn die baulichen Gegebenheiten der Waschküche in Ordnung gewesen wären. Damit muß die Versicherung nicht zahlen. Der Vermieter ist seiner Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen.