Dauerhafte Mietminderung bei Wasserschaden am Mietobjekt selbst?

Fugen Risse Bad - (Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung) Wasserflecken - (Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung) aufgequollener Laminat - (Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung) Türrahmen verzogen - (Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung)

1 Antwort

Du musst als Mieter so gestellt werden, als hätte es das Problem nie gegeben. Notfalls kannst du die Instandsetzung einklagen.

Du könntest auch nach vergeblicher Fristsetzung selbst die Beseitigung der Folgen (Schäden) beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Zuvor muss das natürlich dem Vermieter zur Kenntnis gebracht werden.

Ab Information an den Vermieter über den Mangel darfst du die Miete angemessen mindern bis der Schaden behoben ist. Die Quote richtet sich nach Art und Umfang der Beeinträchtigung. Dazu zählen auch optische Mängel.