Wohnungstür kaputt, wer zahlt?

8 Antworten

Es könnte gut sein, dass keine neue Tür nötig gewesen wäre, wenn Ihr den Schaden sofort beim ersten Erkennen gemeldet hättet, sondern für kleines Geld zu reparieren gewesen wäre. Somit ist es durchaus möglich, dass Ihr eine neue Tür bezahlen müsst. So ist die Rechtslage, weil man als Mieter verpflichtet ist, Schäden sofort zu melden.

Der Vermieter ist dafür zuständig.

Also muss er sie bezahlen oder wie?

@danitom

Jein. Es ist durchaus möglich, dass hier der Mieter zur Verantwortung gezogen wird. Er ist verpflichtet einen Mangel/Schaden zeitnah zu melden um größere Schäden zu vermeiden. Das bedeutet direkt nachdem er aufgetreten bzw. nachdem er ihn bemerkt hat. Mittlerweile ist der Schaden aber so weit fortgeschritten, dass ihm niemand mehr abnimmt, den Schaden erst jetzt bemerkt zu haben. Hätte er ihn frühzeitig gemeldet, wäre die Tür (Scharniere) möglicherweise reparabel gewesen und das hätte der Vermieter anstandslos gezahlt. Sollte jetzt aber eine neue Tür nötig sein, hätte der Mieter das durch zeitnahe Mitteilung vermeiden können. Vielleicht war aber auch genau das seine Absicht.............. Jedenfalls ist zu vermuten, dass sich der Vermieter (zu Recht) quer stellen wird.

Schon mal mit einer Unterlegscheibe probiert?

Das Holz der Tür reißt schon.

@ReasonToBelieve

Na, dann wird sie sicher mal irgendwann zugeknallt sein.... von alleine reißt ein Scharnier nicht aus.

Melde es dem Vermieter/der Hausverwaltung- die werden dann schauen, ob es eine neue Türe braucht oder ob man das reparieren kann.

@Fubbelchen

Die wurde bestimmt schon mal zugeknallt, aber das ist ja trotzdem nicht mutwillig. Manchmal knallt sie auch zu, wenn der Luftzug etwas stärker ist, das wäre ja auch nicht meine Schuld. muss ich sie dann bezahlen, wenn sie wegen dem Zuknallen kaputt ist?

@ReasonToBelieve

Dann ja ... wenn man nachweisen kann, dass die Türe nicht wegen normalem Verschleiß defekt wurde, könnte es sein, dass es über eure Haftpflichtversicherung laufen muss.

@Fubbelchen

Wenn das Holz der Tür schon reißt, dann hätte der Mangel längst gemeldet werden müssen. Mängel / Schäden sind zeitnah dem Vermieter zu melden um einen größeren Schaden zu vermeiden. Gut möglich, dass der Vermieter sich hier querstellt....

Den Schaden musst Du dem vermieter melden, welcher die Tür dann auf eigene Kosten reparieren muss.

Soweit Sie Eigentümer der Wohnung sind geht die Erneuerung zu Ihren Lasten.

Die neue Türe hat den Anforderungen der Teilungserklärung in Farbe und Gestaltung nach außen hin zu entsprechen.

Soweit Sie Mieter sind, informieren Sie den Eigentümer über den Sachverhalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung