rentner mit vollbeschäftigung

3 Antworten

Hallo ddorf17,

der Arbeitgeber muss IMMER vom steuerpflichtigen Arbeitslohn die Lohnsteuer + SOLI gemäß der beim Finanzamt gespeicherten Lohnsteuerklasse abziehen.

Als Vollzeit arbeitender Rentner soltest du jedes Jahr termingerecht deine Einkommensteuererklärung abgeben. In den meisten Fällen bist du dazu sowieso gesetzlich verpflichtet. Zu viel bezahlte Steuern erhälst du im Rahmen des Einkommensteuerbescheides zurück.

Auf alle Renten und den sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn sind bei Pflichtversicherten und in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherten Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen.

Freiwillig Versicherte müssen auf ALLE Einkünfte, wie z.B. auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen.

Lohnsteuer usw. hängt von der Höhe des Bruttoverdienstes ab. Als Rentner zahlst Du auf Deinen Lohn nur Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss außerdem seinen Teil zur Renten und Arbeitslosenversicherung abführen. Bei der Einkommensteuererklärung kann es passieren, dass Du wegen der Zusammenrechnung von Arbeitslohn und Ertragsanteil der Rente Steuern nachzahlen musst.

Sicher. Nur keine RV-Beiträge mehr.