Rentenzahlung bei Selbständigkeit?
Wie lange muss ich als Selbständiger freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen?
Bin seit Mitte 2018 selbständig und habe freiwillig jetzt den Mindestbetrag in die gesetz. Rente einbezahlt. Bin ab Sept. 2020 45 Jahre Langzeitversicherte. War der Meinung dann brauche ich keine Beiträge mehr einzahlen um mit 64 Jahren die Rente abschlagfrei zu beantragen.
7 Antworten
wieviel sie bekommen sagt doch der ausdruck der drv ! haben sie doch in den letztenjahren bekommen .
diese mindestbeiträge erhöhen das nur marginal .
- anrufen , mit Sv Nr ! 0800 1000 4800 Mo - Do 07:30 - 19:30, Fr 07:30 - 15:30
MINDESTENS sechzig Monate um überhaupt etwas zu bekommen , alles Summen darüber erhöhen die Punktwerte . Etwa 600,- pro Monat = 1 Punkt !
Daher die Info per kostenfreiem Anruf siehe oben !
Nächster Tipp : https://www.einfach-rente.de/rentenpunkte
Google mal nach Anhebung der Altersgrenzen. Da findest du sicher eine Tabelle in der steht, welche Renteneintrittsalter auf dich zutreffen.
Hast du also das für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreicht und die Wartezeit von 45 Jahren, dann kannst du diese Rente in Anspruch nehmen (die ist immer ohne Abschläge).
Beachte aber, dass freiwillige Beiträge nur dann auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind.
Das war leider nicht die Frage die ich gestellt habe, mir ging es darum wieviel ich noch gesetzlich pflichtversichert bezahlen muss, wenn ich bis zum Renteneintritt mit 64 als selbstädige freiberufliche Krankenschwester arbeite- Trotzdem danke.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kannst du (bei Geburtsjahr 1960) mit 64 Jahren und 4 Monaten beantragen, wenn du bis dahin die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hast. Ist die Wartezeit erfüllt, brauchst du keine Beiträge mehr einzahlen, sondern nur noch das maßgebliche Alter erreichen - dann sind beide Voraussetzungen erfüllt.
Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit kannst du mit Abschlägen von 12% bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Der Mindestbeitrag erhöht die monatliche Rente allerdings nur minimal (momentan knapp 5 €).
Dort heißt es u.a.: Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Das Hauptproblem ist dass die Rente erst abschlagsfrei ausgezahlt wird mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Da ist es egal ob die 45 Jahre voll sind oder nicht.
Und wer nur den Minimalsatz zahlt bekommt auch nur den Minimalsatz angerechnet.
Von nichts kommt nichts.
Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nur dafür benötigt man die Wartezeit von 45 Jahren) wird IMMER ohne Abschläge gezahlt und das vor Erreichen der Regelaltersgrenze.
Eine vorgezogene Altersrente wird immer Abschläge haben, auch wenn die man die Relgelaltersgrentze erreicht hat. Es sei denn man bezahlt Geld um diesen Abschlag auszugleichen.
Da rate ich zur Rentenberatung bei der Rentenversicherung
Kommt da noch eine Begründung oder wars das schon?
Bevor hier irgendwelche kruden Gedanken kommen rate ich jedem hier nicht auf Hörensagen zu bauen.
Ab zur Rentenberatung, und zwar bei der Rentenversicherung. Dort wird wirklich kompetent beraten und auf die ganz persönliche Situation eingegangen. Ich bin selbstständig und ich war dort. Und ich habe keine Lust hier deshalb irgendwelche Diskussionen darüber zu führen. Das bringt mir nichts und der den es angeht ist auch besser bedient gleich eine verbindliche Aussage zu bekommen
Das war leider nicht die Frage die ich gestellt habe, mir ging es darum wieviel ich noch gesetzlich pflichtversichert bezahlen muss, wenn ich bis zum Renteneintritt mit 64 als selbstädige freiberufliche Krankenschwester arbeite- Trotzdem danke.
Ein Termin bei einem Rentenberater von der Rentenversicherung zahlt sich da aus. Den habe ich auch in Anspruch genommen. Es sind die besten! Und dazu noch verbindlich. Der kennt den genauen Rentenzahlungsverlauf und die gesetzlichen Vorschriften.
Lohnt sich.
Das war leider nicht die Frage die ich gestellt habe, mir ging es darum wieviel ich noch gesetzlich pflichtversichert bezahlen muss, wenn ich bis zum Renteneintritt mit 64 als selbstädige freiberufliche Krankenschwester arbeite- Trotzdem danke.