Kann die gesetzliche Krankenkasse einen arbeitslosen verbieten versicherungslos zu sein und ihn zwingen weiterhin freiwillig versichert sein zu müssen?

9 Antworten

Ein User hat dir genau erklärt was, Sache ist. Deshalb muss man das nicht wiederholen.

Angenommen dir würde etwas passieren und du musst ins Krankenhaus. Vielleicht wird ein längerer Krankenhausaufenthalt dadurch nötig, es entstehen hohe Kosten für deine Behandlung. Wer soll denn die Kosten dafür tragen ?

Du könntest die Kosten wahrscheinlich gar nicht bezahlen. Neben der Verpflichtung der Krankenkasse ,so zu handeln, wie sie gehandelt hat, muss auch sichergestellt sein, dass in solchen Fällen eben ein Versicherungsschutz besteht.

Seit dem 1. Januar 2009 besteht gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, demnach sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern müssen. Ausgenommen hiervon sind nur Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind,
Anspruch auf Heilfürsorge, Beihilfe oder vergleichbare Ansprüche haben,
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, oder die
Empfänger laufender Leistungen nach dem dritten, vierten, sechsten und siebten Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch sind.

Für private Krankenversicherungsunternehmen besteht für nicht gesetzlich versicherte Personen eine Aufnahmeverpflichtung im Basistarif.

MKausK  03.10.2017, 20:21

Und wenn man das Geld nicht hat?

UteSusanne  03.10.2017, 20:28
@MKausK

"freiwillige" Krankenversicherung nennt sich das und kostet mindestens 175 Euro im Monat, auch wenn du nix verdienst, fragt keiner nach..wird dir dann als Schulden geschrieben. bist du zu verpflichtet, sorry ist so, was immer damit gemacht wird...möchte ich jetzt nichts weiter zu sagen....

kevin1905  03.10.2017, 23:04
@MKausK

Und wenn man das Geld nicht hat?

Ein bestandskräftiger Beitrags- und Festsetzungsbescheid ist ein Schuldtitel und daher 30 Jahre lang vollstreckbar. Jeder Vollstreckungsversuch lässt die 30 Jahre neu beginnen.

Ich war eine Zeit lang beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und
gleichzeitig gesetzlich krankenversichert. Anschließend habe ich mich
aus dem Amt selbständig abgemeldet ,habe dann auch keine Leistungen mehr bezahlt bekommen und aus meinem Ersparten gelebt.

Das ist möglich, aber dann müssen die Beiträge an die Pflichtversicherung ebenfalls selbsttätig geleistet werden. Eine Abmeldung von der KV/PFV-Pflicht ist nur bei dauerhaftem Verzug aus D und Abmeldung des Wohnsitzes statthaft.

Jetzt habe ich mich mit meiner alten Krankenkasse (DAK) in Verbindung
gesetzt und die behaupten ich müsse mich für den Zeitraum der letzten 6
Wochen als ein freiwillig Versicherter Gebühren zurückzahlen und in
Zukunft ebenfalls weiterhin bei denen ,,freiwillig" versichert sein.

Die Aussage der KK ist korrekt.

Darf die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für die 6 Wochen mich als
freiwillig Krankenversichert einstufen und Gebühren zurückverlangen?

Das darf sie nicht nur, sie muss es. Ausschlaggebend ist die gesetzliche Regelung in § 188 Abs. 4 SGB V - es tritt mit dem Ende des Leistungsbezuges die obligatorische Anschlussversicherung in Ermangelung einer anderweitigen Absicherung in Kraft.

Darf die Krankenkasse mich auch weiterhin zwingen bei denen freiwillig
versichert zu sein obwohl ich arbeitslos bin und aus meinem Ersparten
lebe.

Ja. Auch hier lässt die Gesetzeslage in Ermangelung einer anderweitigen Absicherung keine Wahlmöglichkeit zu.

Oder kann ich einfach aus der Krankenkasse aussteigen und überhaupt nicht mehr Krankenversichert sein?

Nein. Jedenfalls nicht ohne dauerhaften Verzug aus D.

Darf die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für die 6 Wochen mich als
freiwillig Krankenversichert einstufen und Gebühren zurückverlangen?

Darf sie. Du bist verpflichtet dich krankenzuversichern und wenn durch Leistungsbezug oder Familienversicherung kein vorrangiger Versicherungsschutz besteht wird die freiwillige Mitgliedschaft zur Pflicht (siehe §§ 188 Abs. 4 SGB V i.V.m. 193 VVG).

Sie heißt freiwillig, weil du theoretisch auch eine private Krankenvollversicherung abschließen könntest, wenn du keinen Bock auf GKV hast (man wird dich als Arbeitsloser ohne Einkommen nicht nehmen).

Freiwillig heißt nicht, dass du auf die KV in Gänze verzichten darfst.

Darf die Krankenkasse mich auch weiterhin zwingen bei denen freiwillig
versichert zu sein obwohl ich arbeitslos bin und aus meinem Ersparten
lebe.

Darf sie und nach 2 Monaten ohne Beiträge darf sie dir sogar

  • die medizinische Versorgung außer im Notfall und bei Schmerzen verweigern.
  • Die offenen Beiträge per Bescheid festsetzen.
  • 30 Tage nach Zugang des Bescheids ohne Widerspruch oder Zahlung, dein Konto pfänden sowie weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

In Deutschland herrscht Krankenversicherungszwang. Du kannst deine Krankenkasse wechseln, ohne darfst du nicht sein.

Ist zwar Möglich aber sorgt nur für Probleme.

Noch dazu: Dir ist Klar was da für Kosten auf dich zukommen können wenn du nur mal kurz ins Krankenhaus musst? Ich musste mal ins Krankenhaus mit RTW und Notarzt. War dann 4 Tage stationär dort und bekam eine Rechnung von fast 13.000 Euro ..

Was willst du dann machen? Denkst du, du kannst dann einfach ne Krankenversicherung abschließen und die nehmen dich dann?

MKausK  03.10.2017, 20:22

Kenne x Leute die nicht versichert sind

YavuzIzmir  03.10.2017, 20:23
@MKausK

Das ist Schön für dich. Für die Leute ist es aber nicht mehr schön wenn sie dann die Rechnungen bekommen .. Wenn man sich deswegen seine Bonität und sein Leben versauen will, bitte .. Kann jeder nachmachen wie er will.

UteSusanne  03.10.2017, 20:29
@YavuzIzmir

wenn du die beiträge nicht bezahlen kannst, hast du genauso ein Problem, wie mit einer Rechnung des Krankenhauses

YavuzIzmir  03.10.2017, 20:33
@UteSusanne

Gegen Krankenhausrechnungen sind Versicherungsrechnungen noch zu bewältigen und human ;)

FordPrefect  04.10.2017, 12:35
@MKausK

Kenne x Leute die nicht versichert sind

*seufz*

Nein. Sie sind *alle* versichert, zahlen aber ggfs. keine Beiträge und häufen damit Schulden an - die die KK über den Zoll irgendwann zwangsvollstrecken lassen. Auch ihr Leistungsanspruch ruht bis zur Bezahlung. Aber versichert sind sie alle (bis auf sehr wenige Ausnahmen).