rente wegen voller erwerbsminderung und minijob

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Speedbo,

Sie schreiben:

ist man verpflichtet wenn man bei rente wegen voller erwerbsminderung einen minijob annimmt (450€) darf derjenige dazu verdienen, diese rente beim vorstellungsgespräch anzugeben?<

Antwort:

Wenn Sie in Ihren Rentenbewilligungsbescheid schauen werden Sie feststellen, daß Sie der Rentenversicherung jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnisse unverzüglich anzeigen müßen, andernfalls laufen Sie Gefahr, daß Ihnen die Rente entzogen wird.

Erfährt nun die DRV auf diesem Weg von Ihrem Minijob so hat diese die Möglichkeit, bei Ihrem Arbeitgeber eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung anzufordern um herauszufinden, welche Art von Tätigkeit Sie da ganz genau ausüben und wieviele Stunden Sie pro Arbeitstag tätig sind!

Wenn sich in diesem Zusammenhang dann ggf. herausstellt, daß Sie Tätigkeiten ausüben, welche Sie in Ihrem Rentenantrag als nicht ausführbar deklariert haben und pro Arbeitstag mehr als 3 Stunden tätig sind, dann müßen Sie damit rechnen, daß die DRV Ihnen die Erwerbsminderungsrente entzieht!

Denn:

In der Regel setzt ja die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente voraus, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, dauerhaft, abgesunken ist!

man muss ja dann damit rechnen, gefragt zu werden warum und weshalb man die rente bekommt. und das muss doch wohl nicht jeder wissen, oder<

Antwort:

Wie oben dargelegt, kann also der Arbeitgeber sozusagen durch die Hintertüre erfahren, daß Sie volle Erwerbsminderungsrente beziehen!

Wenn Sie dann vom Arbeitgeber gefragt werden, warum Sie den Bezug der vollen Erwerbsminderunsrente beim Vorstellungsgespräch nicht angezeigt haben, dann müßen Sie eine passende Antwort finden!

Fazit:

Niemand kann Sie dazu zwingen, beim Vorstellungsgespräch den Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente anzuzeigen!

Erfährt der Arbeitgeber aber später davon, kann dies die Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer negativ beeinflußen!

Warum Sie im Detail die volle Erwerbsminderungsrente beziehen, das geht den Arbeitgeber dagegen nichts an!

Voll Erwerbsgemindert heißt im Endeffekt auch, arbeitsunfähig auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Nehmen Sie also im eigenen Interesse keinen Minijob an, ohne sich vorher mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt verbindlich abzustimmen!

Link:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Speedbo 
Fragesteller
 26.05.2014, 11:53

vielen dank für die ausführliche antwort!

Konrad Huber  26.05.2014, 12:25
@Speedbo

Gerne!

sonnymurmel  26.05.2014, 12:46
@Konrad Huber

...endlich mal jemand der sehr gut und logisch nachvollziehbar erklären kann.

Der Antwort stimme ich zu 100% zu, denn genauso wurde es meinem Vater vor ca. 1 Jahr anwaltlich erklärt.

-Daumen hoch-

Du darfst auf keinen fall kein Geld ohne anmeldung verdienen,sonst Strafe und alles musst du zürück bezahlen,ruf Deine Sachbearbeiter an,der oder die Person sagt dir deine Rechte,habe ich angerufen,Sie sagte=maximal.50 eur.darfst du eistecken,bei erwisch oder ohne anmelden gibst nur ärger,das ist mein Enrst da ich selber Rentner bin(Mit Grundsicherung vollererw.unfähigkeit rente).

Da man eine Schwerbehinderung auch nicht angeben muss, nein.