Hallo, Darf ich meinen Minijob sofort kündigen, wenn ich Rente für volle Erwerbsminderung erhalte?

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Hallo Mykerina,

Sie schreiben:

Darf ich meinen Minijob sofort kündigen, wenn ich Rente für volle Erwerbsminderung erhalte?

Antwort:

Niemand kann Sie daran hindern, daß Sie einen Minijob kündigen!

Aber es stellt sich aber die Frage, was das im Endeffekt für einen Sinn macht, denn Sie dürfen ggf. im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen hinzuverdienen!

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente sind dies pro Monat bis zu 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro, was Sie ggf. hinzuverdienen dürfen!

Allerdings muß darauf geachtet werden, daß Sie 3 Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten und keine Tätigkeiten ausüben, welche im Antragsverfahren als nicht mehr aussübbar deklariert worden sind!

Eventuell lassen Sie Ihren Minijob während des Rentenbezugs einfach ruhen, wenn Ihr Arbeitgeber da mitspielt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Danke für die Antwort!

In der Regel gibt es auch bei MiniJobs Kündigungsfristen, sieh mal in deinem Arbeisvertrag nach. Natürlich hast du auch die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag anzustreben, allerdings muss der Arbeitgeber damit einverstanden sein. Hier ein Link als Hilfe zu einer fristgerechten Kündigung von dir:

http://meine-kuendigung.de/minijob-kuendigen/

Vielen Dank!

Du kannst mit Deinem Arbeitgeber reden, ob er Dich sofort aus dem Vertrag entlässt; wenn nicht, musst Du die ganz normale vertraglich vereinbarte Kündigungfrist einhalten. Ans Fenster nageln kann er Dich aber nicht - und z.B. kannst Du einen gelben Zettel abgeben...

Warum willst Du den Job aber aufgeben? Zusätzlich zu Deiner Rente darfst Du den Job abzugsfrei weitermachen, das wäre doch ein schönes Zubrot!

Danke für die Antwort.

Es ist eine Arbeit im Haushalt mit Staubsaugen, wischen, aufräumen

und Küche säubern. Es ist recht anstrengend wegen der Rückenprobleme. Ich würde mir etwas "leichteres" suchen wollen.

Etwas Zubrot ist natürlich toll.


Kündigungsfristen gelten immer. In deinem Fall gibt es keine Veranlassung für eine fristlose Kündigung.

Danke für die Antwort!

Hallo,

ja.

Aber reicht dir die Rente zum Leben?

Oder ist der Minijob nicht leidensgerecht, du darfst ja weiterhin 450€ zuverdienen.

Beste Grüße

Dickie59

Danke für die Antwort. Ich bin Haushaltshilfe, mit Staubsaugen, aufräumen, wischen Spülmaschine erledigen mit viel bücken und Treppe hoch und runter. Also, Tätigkeiten voll dagegen sprechen. Habe massive Rückenprobleme und Arthrose in Händen und Daumengelenken. Möchte mir etwas leichteres suchen.

@Mykerina

das macht dann Sinn, wenn diesen Job kündigst.