Kinderzuschlag auch bei Rente voller Erwerbsminderung?

2 Antworten

Die Anspruchsvoraussetzungen kannst du hier nachlesen: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494693

wie z.B.: 

Überblick zu den wichtigsten Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten.

Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt undder Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.

Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen.

Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.

Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt

bis 30.06.2016 höchstens 140 Euro/Monat je Kindab 01.07.2016 höchstens 160 Euro/Monat je Kind

und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.

Gruß siola55

Es kommt auf die höhe der Erwerbsminderungsrente an und ob die Kinder noch minderjährig sind. Genau kann Dir dein zuständiges Rentenamt es erklären und auch wo Du die notwendigen Anträge stellen musst.

Der Kinderzuschlag hat jetzt aber mit dem Rentenamt überhaupt nichts zu tun!!! Den Kindergeldzuschlag gibt es auf Antrag über die Arbeitsagentur/Familienkasse! siehe auch hierzu meine Antwort

...und ob die Kinder noch minderjährig sind.

Auch für volljährige Kinder gibt es den Kinderzuschlag bis längstens zum 25. Lebensjahr, so lange sie das Kindergeld bekommen für diese vollj. Kinder!!!