Rente wegen voller Erwerbsminderung, lohnt es sich diese zu stellen?

5 Antworten

Hallo lachs 4709,

Sie schreiben unter anderem:

Rente wegen voller Erwerbsminderung, lohnt es sich diese zu stellen?

Ich bekomme derzeit 750 Euro EU-Rente nach altem recht und kann, wenn ich mich selbständig mache, keine 450 Euro hinzuverdienen. Wenn ich nach neuem Recht eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde, würde ich nach einer fiktiven Berechnung der Rentenversicherung zum 1.3.15 eine Erwerbsminderungsrente von 915,80 Euro erhalten. Allerdings steht hier. "Als monatlicher Betrag für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung würde sich zum fiktiven Rentenbeginn 1.3.15 ein Zahlbetrag von 915,80Euro ergeben." Jetzt weiß ich natürlich nicht ob es sich hier um einen Bruttobetrag oder Nettobetrag handelt.

Antwort:

Wenn Ihnen die DRV anheim stellt, daß Sie ohne große Umstände von der alten Erwerbsunfähigkeitsrente (gültig für Altfälle vor dem 1.1.2001) in eine volle Erwerbsminderungsrente nach dem neuen Stand ab 1.1.2001 mit höherer Lesitung wechseln können und Ihnen sogar die Differenzen zu Ihren Gunsten aufzeigt, dann ist nicht nachvollziehbar, warum Sie diese Lösung nicht annehmen!

Selbstverständlich geht von der Brutto-Rente immer auch noch der Beitrag für die Kranken- und Pflege-Versicherung der Rentner ab!

Bei beiden Renten, also Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch nach der BU-Rente könnte ich diese 450 Euro hinzuverdienen, wenn ich mich selbständig mache.

Antwort:

Hier muß darauf hingewiesen werden, daß Sie ggf. bei der DRV schlafende Hunde- und den Anschein erwecken, daß sich Ihr Gesundheitszustand seit Erstbeantragung wieder gebessert hat!

Besprechen Sie Ihre Vorgehensweise am Besten mit Ihrem Rechtsbeistand, damit Sie mit unausgegorenen Aktivitäten in keine Rentenfalle tappen!

Ich habe zuvor einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich könnte dagegen klagen.

Antwort:

Mit diesem Antrag suggerieren Sie einem aufmerksammen Leser, daß Sie von einer nachhaltigen Besserung Ihres Gesundheitszustandes und somit von einer Steigerungsmöglichkeit Ihres Leistungsvermögens ausgehen!

Aber wenn die sagen dass ich zu krank bin, wollte ich fragen, ob sich jetzt ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, lohnt?

Antwort:

Volle Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel voraus, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Dies müßen Sie an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen!

Da ist also für selbstständige Tätigkeiten kein großer Spielraum!

Es läuft also nicht so, daß die DRV freiwillig sagt, daß Sie zu krank sind, sondern Sie als Betroffener müßen dies beweisen!

Ob es sich für Sie persönlich lohnt, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen und ob Sie damit ggf. Ihren bisherigen Status gefährden, das müßen Sie individuell mit Ihrem Rechtsbeistand klären, denn jeder Einzelfall ist anders!

Oder wäre es sinnvoller eine Klage so zu formulieren, falls diese Teilhabe am Arbeitsleben nicht statt gegeben wird, dass ich dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente beantrage?.

Antwort:

Sie zäumen das Pferd leider von hinten her auf und das funktioniert in der Praxis meist nicht!

Wer schon einmal in den letzten Jahren bei Verhandlungen an den Sozialgerichten teilgenommen hat, der weiß aus erster Hand, daß die DRV nichts verschenkt!

Eine Klageformulierung, wie von Ihren angedacht, dürfte in der Praxis voll zur Verwirrung beitragen und Ihre bestehende Rente gefährden!

Entweder Sie sind tatsächlich dauerhaft arbeitsunfähig krank und voll Erwerbsgemindert,

oder aber Sie nicht dauerhaft arbeitsunfähig krank und somit nicht voll erwerbsgemindert!

Beides zur selben Zeit kann in der Praxis nicht funktionieren!

Unter folgendem Link der DRV können Sie die Zusammenhänge mit der Erwerbsminderungsrente nachvollziehen:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 21:30

"Sie zäumen das Pferd leider von hinten her auf und das funktioniert in der Praxis meist nicht!

Wer schon einmal in den letzten Jahren bei Verhandlungen an den Sozialgerichten teilgenommen hat, der weiß aus erster Hand, daß die DRV nichts verschenkt!"

Es geht leider nicht was die Rentenversicherung macht. Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen und volle Erwerbsminderungsrente ablehnen passt nicht zusammen. Die Rentenversicherung muss jetzt Farbe bekennen. Oder soll ich die Klage der Teilhabe am Arbeitsleben wieder zurückziehen? Was würden Sie machen?

Konrad Huber  05.05.2015, 08:55
@lachs4709

Oder soll ich die Klage der Teilhabe am Arbeitsleben wieder zurückziehen? Was würden Sie machen?

Antwort:

Ganz klar, umgehend zurücknehmen, bevor sich ein eifriger Sachbearbeiter zu Ihren Ungunsten mit dieser Klage auseinandersetzt!

Und ganz wichtig:

Machen Sie keinen einzigen Schritt ohne Hinzuziehung eines versierten und kompetenten Rechtsbeistandes, denn als juristischer Laie tappen Sie schneller in eine Fall als Ihr eigener Schutzengel fliegen kann!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 21:56

"Entweder Sie sind tatsächlich dauerhaft arbeitsunfähig krank und voll Erwerbsgemindert,

oder aber Sie nicht dauerhaft arbeitsunfähig krank und somit nicht voll erwerbsgemindert!" Das muss doch die Rentenversicherung wissen, ob Teilhabe oder voll erwerbsgemindert. Dass beides gleichzeitig nicht geht, ist mir auch klar. Die Frage ist, ob es auch der Rentenversicherung klar ist.

Konrad Huber  05.05.2015, 08:51
@lachs4709

Das muss doch die Rentenversicherung wissen, ob Teilhabe oder voll erwerbsgemindert.

Antwort:

Da unterliegen Sie leider einem großen "Denkfehler!"

Nur Sie als der Betroffene Patient können im Endeffekt ganz genau wissen, wie es um Ihre Leistungsfähigkeit bestellt ist und nicht der Verwaltungsappat der DRV.

Wenn Sie zur selben Zeit zwei grundversichiedene Anträge bei der DRV einreichen, dann müßen Sie sich nicht wundern, wenn Sie auf keinen grünen Zweig kommen!

Entscheiden Sie sich  für die Teilhabe am Arbeitsleben (Dann müßen Sie sich darauf konzentrieren) und gefährden aber logischerweise  durch diese Über-Aktivität ggf. Ihre bestehende EU-Rente nach dem alten Recht, weil Sie signalisieren, daß es Ihnen gesundheitlich wesentlich besser geht und daß Sie mit einer nachhaltigen Leistungssteigerung rechnen!

Auch eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem alten Recht bis 31.12.2000 ist kein Freibrief für die Ewigkeit, denn die DRV kann Ihre Leistungsfähigkeit jederzeit per Stichprobe auf den Prüfstand stellen!

Entscheiden Sie sich für eine volle Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht ab 1.1.2001, dann müßen Sie selbstverständlich im Gegenzug damit rechnen, daß Ihre Leistungsfähigkeit erneut auf den Prüfstand kommt und daß Ihre Leistungsfähigkeit erneut begutachtet wird!

Sie wären nicht der Erste, dem dann die volle Erwerbsminderungsrente seitens der DRV verweigert wird!

Sie müßen sich ganz einfach darüber im Klaren sein, daß Sie durch Ihre Hinweise an die DRV betreffs Teilhabe am Arbeitsleben und auf Ihre beabsichtigte Selbstständigkeit schlafende Hunde wecken!

Mit Ihrer Aktivität begeben Sie sich auf eine juristische Gratwanderung mit ungewissem Ausgang!

Lassen Sie sich also von einem versierten Rentenberater gründlichst beraten, bevor Sie in eine verhängnisvolle Falle tappen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wieso verändert sich die Rentenhöhe, ich glaube da irrst du dich.

Selbstständig machen??? Dann kannst du doch auch weiter arbeiten gehen  und brauchst keine Rente, oder?

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 20:47

Da irrst du dich. Ich spreche von geringfügiger Beschäftigung auf 450 Euro Basis. Die Rentenhöhe verändert sich deshalb, da die Zurechnungszeiten seit 1.7.14 bis zum 62. Lebensjahr gehen und nicht mehr bis zum 60. Lebensjahr- kapitschko..

webya  02.05.2015, 21:03
@lachs4709

Da irrst du aber, wieso geht die Rente bis zum 60 bzw. 62 Lebensjahr? Das steht doch in deinem Bescheid so gar nicht drin.

Wieso Selbstständigkeit und 450€ Tätigkeit? Das passt auch nicht zusammen.

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 22:51
@webya

Wenn Du meine Frage genau gelesen hättest. Ich habe geschrieben, dass ich eine EU-Rente habe und eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen möchte. Und die volle Erwerbsminderungsrente wird seit dem 1.7.14 die Zurechnungszeiten bis zum 62. Lebensjahr gezählt und davor nur bis zum 60. Lebensjahr. Deshalb auch die höhere Rente weil man mehr Zurechnungszeiten hat. Dass es in meinem Bescheid nicht drin steht ist klar, da ich ja überhaupt keinen Bescheid habe und diese Rente erst beantrage. Wenn Du genau gelesen hättest, hättest Du merken müssen, dass man bei der vollen Erwerbsminderungsrente bei Selbständigkeit 450 Euro hinzuverdienen kann und bei der EU-Rente eben nicht. Sie würde dann komplett wegfallen.

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 22:52
@webya

Weil es der Gesetzgeber so beschlossen hat, deshalb geht die Rente bis zum 62. Lebensjahr.

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 23:02
@webya

Warum passt das nicht zusammen?

webya  02.05.2015, 23:20
@lachs4709

Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Es gibt seit 2001 nur noch die Erwerbsminderungsrente.

Es gibt keine Rente bis zum 62 Lebensjahr.

Bei Selbstständigkeit gibt es kein Einkommen von 450€. Du kannst dich ja nicht selber in deiner Firma einstellen und 450€ Lohn zahlen.

Mit Selbständigkeit gefährdest du deine Rente. Denn dadurch zeigst du ja, dass du noch arbeiten kannst.

lachs4709 
Fragesteller
 03.05.2015, 23:10
@webya

Ich habe aber die EU-Rente, da ich vor 2001 in Rente gegangen bin. Ich werde mir auch nicht - wenn ich selbstänmdig bin, selber Lohn bezahlen. Sondern die Aufträge welche ich habe, werde ich verrichten und dafür ein Honorar verlangen. Das nennt sich dann Selbständigkeit wenn man sich ein Gewerbe anmeldet und das ist bei voller Erwerbsminderungsrente bei geringfügiger Beschäftigung ohne dass die Rente weg fällt, gestattet. Eine Rente wird bei 450Euro nicht gefährdet. Dies darf hinzuverdient werden. Steht ja auch im Rentenbescheid. Die Zurechnungszeiten haben sich bis zum 62. Lebensjahr erhöht. Gib es doch in Google ein, wenn du es nicht glaubst.

EU-Rente bedeutet ja, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Mehr als die 450 € kannst du nicht rentenunschädlich verdienen. Egal wie

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 21:58

Mit der vollen Erwerbsminderungsrente könnte ich mich selbständig machen und 450 Euro hinzuverdienen. Mit der EU-Rente geht das nicht.

webya  03.05.2015, 15:01
@lachs4709

Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus,sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihres Einkommens grundsätzlich nicht mehr erwerbsunfähig. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

So steht es in der Broschüre.

Jetzt weiß ich natürlich nicht ob es sich hier um einen Bruttobetrag oder Nettobetrag handelt.

Immer brutto.

lachs4709 
Fragesteller
 02.05.2015, 21:59

Klaus 111111 schreibt, dass es netto ist.

Also mit so einer Rente würde ich mir keine Gedanken mehr machen, ich hab nicht einmal die Hlfte davon, 427€. Die Summen verstehen sich bei der Rentenversicherung als Netto. Wieso bist du denn Rentner geworden, wenn du dich jetzt selbstständig machen willst? Die bei der Rente sind doch auch nicht doof. Also ich kanns nicht verstehen, aber es muss halt jeder für sich entscheiden. Viel Glück bei deiner Entscheidung! Diese kann dir keiner abnehmen, Klagen ist immer 50/50.