Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ein kleingewerbe angemeldet werden?

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Hallo Manolita6,

Sie schreiben:

Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ein kleingewerbe angemeldet werden?<

Antwort:

Es gibt in der einschlägigen Literatur keinen Hinweis darauf, daß seitens eines Erwerbsminderungsrentners kein "Kleingewerbe" angemeldet werden darf!

Aber trotzdem ist die Sache mit aller denkbaren Vorsicht zu genießen!

Vorab Klarstellung:

Wenn Ihnen Ihre Rente vor dem Stichtag 31.12.2000 bewilligt worden ist, dann beziehen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente!

Wurde Ihnen aber Ihre Rente nach dem Stichtag 1.1.2001 bewilligt, dann beziehen Sie eine teilweise bzw. volle Erwerbsminderungsrente!

Erwerbsunfähigkeitsrenten und Erwerbsminderungsrenten unterscheiden sich sowohl in diversen Details als auch in der Auszahlungsleistung, wobei die Erwerbsminderungsrenten ca. grob ein Drittel geringer ausfallen als die Erwerbsunfähigkeitsrenten!

Knackpunkt bei beiden Rentenarten hinsichtlich Ihrer Fragestellung ist aber die Bezeichnung Erwerbsunfähig und Erwerbsgemindert!

Die Grenzen sind fließend und eröffnen im Zweifelsfall einem gewieften Juristen durchaus Ansätze und Möglichkeiten zu hinterfragen, ob es bei dem Betroffenen mit seiner Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit mit rechten Dingen zugeht!

Denn:

Die volle Erwerbsminderungsrente setzt ja voraus, daß ein Gutachten bestätigt, daß der Betroffene auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar ist.

Problem hierbei:

Laut Rentenversicherung sind leichte Tätigkeiten:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.

Nun stellt sich die wohl durchaus berechtigte Frage:

Welche Art von Tätigkeit soll dann noch legal sein im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung, wenn schon ein Pförtner-Beruf eine leichte Tätigkeit ist?

Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit unzwar unbefristet.<

Dem Passus "unbefristet" sollten Sie nicht zuviel Bedeutung beimessen, denn die Rentenversicherung kann jederzeit eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes veranlassen!

Siehe hierzu die Vorgaben in Ihrem Rentenbescheid!

Nun habe ich die Möglichkeit einen Minijob zu bekommen. Entlohnung wäre 396,00 € zwei Stunden täglich (40 Std. im Monat) dieser Minijob ist Anzeigepflichtig.<

Antwort:

Diese Minijobs sind für Betroffene natürlich sehr verführerisch!

Finden die Rechtsexperten/Juristen bei einer Nachforschung aber ein Haar in der Suppe, ist die Rente unter Umständen schneller weg, als Ihr Schutzengel fliegt!

Bitte bedenken Sie:

Die öffentlichen Kassen sind leergeplündert!

Die letzten noch verbliebenen Papier-Euros werden in Pleitestaaten und korrupte Banken transferiert.

Da ist doch jeder Ansatzpunkt willkommen, den Rentnern das Leben schwer zu machen!

Nun habe ich seitens des Rentenversicherungsträgers erfahren, daß bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten einer erneuten Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit unterzogen werden. Dürfen sie das?<

Uneingeschränkt, Ja!

Dies ist absolut Gesetzeskonform!

Rentenentziehung:

Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente kann entzogen werden, wenn die rechtlichen oder medizinischen Voraussetzungen, die zur Rentengewährung geführt haben, nachweisbar nicht mehr vorliegen.

Ein Grund wäre z.B. die Aufnahme einer auf Erwerb gerichteten Tätigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustandes des Rentenbeziehers.

Nachzulesen unter anderem unter folgendem Link des "Sozialärztlichen Dienstes der Landesversicherungsanstalt Freie und Hansestadt Hamburg":

http://www.sozialmediziner.de/fortbildung/mat/2001-10-Jost.pdf

Fazit:

In letzter Zeit erreichen mich immer mehr verzweifelte Hilferufe von Betroffenen, welche in derartige Fallen getappt sind und denen die Erwerbsminderungsrente entzogen worden ist!

Diese entzogenen Renten dann in langwierigen, rechtlichen Auseinandersetzungen zurück zu bekommen gestaltet sich in der Praxis als ausgesprochen schwierig!

Betroffene wollen nicht einsehen, daß sie mit Aufnahme einer wie auch immer gearteten Tätigkeit bei der Sozialversicherung, in diesem Fall bei der Rentenversicherung, buchstäblich schlafende Hunde wecken!

Denn:

Sie müßen jegliche Veränderung in Ihren persönlichen umgehend anzeigen und offenlegen!

Wägt man alle Für und Wider gegeneinander ab, so sollte ein Bezieher von o.a. Frührenten die Finger von jeglicher Nebenbeschäftigung lassen, wenn er sich nicht ins Abseits manövrieren möchte!

Leider gibt es hierzu keine anderweitigen, legalen Möglichkeiten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja das duerfen die steht auch in den Unterlagen die beim ersten Rentenbescheid dabei gewesen sind.

Es gibt einen Unterschied zwischen Renten wegen Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit.

Bei Erwerbsunfähigkeitsrenten darf man nebenbei nicht selbstständig tätig sein.

Ist man es doch, bekommt man nur die Berufsunfähigkeitsrente.

Neben einer Rente wegen Erwerbsminderung ist eine selbstständige Beschäftigung möglich.

Dort gilt nur die monatliche 400-Euro-Grenze.

Geht es jetzt um einen Minijob oder um ein Kleingewerbe?

Auch bei Dauerrenten prüft die Deutsche Rentenversicherung nach, ob diese Minderung noch besteht.

Das ist ein Minijob und kein kleingewerbe. du darfst zu deiner rente 400 EUR monatlich dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird. Ja der Job ist anzeigepflichtig, du solltest der rentenversicherung mitteilen, dass du das machst, aber sie erfahren das auch sowieso, weil es ja gemeldet wird. "bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten einer erneuten Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit unterzogen werden". ja , aber das ist unabhängig davon, ob du den job machst oder nicht. Mfg

Wieso kann der Arbeitgeber das denn nicht als Minijob anmelden? Dann beständen keine Probleme. Es soll ja genau verhindert werden, dass Sozialbeiträge auf diese Weise hinterzogen werden.