Rente als DDR-Erzieherin
Gab es für Erzieher auch eine Zusatzversorgung , wenn sie in Schulen und Kinderheimen tätig waren...?
3 Antworten
Hallo unvollkommen55, für Deine Tätigkeit als Erzieherin in der ehemaligen DDR müßtest Du schon eine Zusatzversorgung bekommen, und zwar die für die sogenannte "pädagogische Intellegenz". Ich habe einen Artikel darüber gefunden, den ich Dir nachstehend einfüge. Wenn Du einen Rentenantrag stellst, sind dort bestimmte Fragen für diesen Sachverhalt der DDR-Zusatzrente vorgesehen, die solltest Du beantworten und die geforderten Nachweise dazulegen, damit die Deutsche Rentenversicherung diesen Sachverhalt bei Deiner Rentenberechnung mit-berücksichtigen kann. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/04_sonder_und_zusatzversorgung/01_versorgungsordnung/03_sonder_und_zusatzversorgung_verordnung_vom_13-5-1959.html
Endlich- September 2015 -Anerkennung trotz fehlender Unterlagen möglich der ZRV aus den DDR-Zeiten
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, wird ja durch einen eigenen Beitrag (mit) finanziert. Du musst doch wissen, ob du einen solchen Beitrag geleistet hast
Solche Bemerkung erkennt nicht den Kontext zum Problem! Den in der BRD ZV-Betrag ersehe ich- es geht um die Zeit in der DDR und die dementsprechende ZV!
JA -die gab es sehr wohl
Hallo, vielen Dank, diesen LINK habe ich auch erwischt, beim Stöbern- aber nun wird es schwierig....eine Kollegin aus Berlin teilte mir mit, dass die Klauseln nicht mehr gültig sind und "mithinein genommen" wurden, in die Rentenberechnung...imgrunde wegrationalisiert.Ich werde trotzdem alle Unterlagen nochmals rüber, nach Berlin senden. Eine URKUNDE habe ich nicht mehr , aber ich gehöre ja zu den VIELEN anderen, die bisher auch in Berlin und anderswo als Erzieher mit Lehrbefähigung arbeiteten.Gruss Angelika