Rente als DDR-Erzieherin

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Hallo unvollkommen55, für Deine Tätigkeit als Erzieherin in der ehemaligen DDR müßtest Du schon eine Zusatzversorgung bekommen, und zwar die für die sogenannte "pädagogische Intellegenz". Ich habe einen Artikel darüber gefunden, den ich Dir nachstehend einfüge. Wenn Du einen Rentenantrag stellst, sind dort bestimmte Fragen für diesen Sachverhalt der DDR-Zusatzrente vorgesehen, die solltest Du beantworten und die geforderten Nachweise dazulegen, damit die Deutsche Rentenversicherung diesen Sachverhalt bei Deiner Rentenberechnung mit-berücksichtigen kann. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/04_sonder_und_zusatzversorgung/01_versorgungsordnung/03_sonder_und_zusatzversorgung_verordnung_vom_13-5-1959.html

unvollkommen55 
Fragesteller
 31.01.2015, 22:21

Hallo, vielen Dank, diesen LINK habe ich auch erwischt, beim Stöbern- aber nun wird es schwierig....eine Kollegin aus Berlin teilte mir mit, dass die Klauseln nicht mehr gültig sind und "mithinein genommen" wurden, in die Rentenberechnung...imgrunde wegrationalisiert.Ich werde trotzdem alle Unterlagen nochmals rüber, nach Berlin senden. Eine URKUNDE habe ich nicht mehr , aber ich gehöre ja zu den VIELEN anderen, die bisher auch in Berlin und anderswo als Erzieher mit Lehrbefähigung arbeiteten.Gruss Angelika

unvollkommen55 
Fragesteller
 17.02.2016, 14:26
@unvollkommen55

Endlich- September 2015 -Anerkennung trotz fehlender Unterlagen möglich der ZRV aus den DDR-Zeiten

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, wird ja durch einen eigenen Beitrag (mit) finanziert. Du musst doch wissen, ob du einen solchen Beitrag geleistet hast

unvollkommen55 
Fragesteller
 24.02.2015, 13:51

Solche Bemerkung erkennt nicht den Kontext zum Problem! Den in der BRD ZV-Betrag ersehe ich- es geht um die Zeit in der DDR und die dementsprechende ZV!

JA -die gab es sehr wohl