ich möchte die Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst kündigen. Weiß jemand, ob und wie das geht?

4 Antworten

Mich irritiert deine Formulierung " die standardmäßige Zusatzversorgung" abgeschlossen. Im öD bist du meines Wissens zwangsweise in einer ZVK/VBL versichert. Diese könntest du dir evtl auszahlen lassen, wenn du dein Arbetitsverhältnis im öffentlichen Dienst beendest. Solltest du noch zusätzlich bei der ZVK auf freiwilliger Basis einen Vertrag abgeschlossen haben, kannst du diesen wohl auch kündigen. Ob sich das für dich jetzt rechnet, solltest du von einem unabhängigen Versicherungsberater prüfen lassen. 

Ratlosnutzer 
Fragesteller
 13.10.2016, 20:04

der Versicherungsberater meines Vertrauens hat mir das eben geraten. Ich habe über die ZVK eben jene "standard"versicherung - und er meinte eben, wenn ich privat jetzt noch über 40Jahre das ganze angehe habe ich (enorm) viel mehr am Ende als über diesen großen "Einheitsbrei". Die Frage ist eben, ob man aus dem ZVK-Vertrag irgendwie raus kommt? (bei ihm klang das immer recht einfach: Kündigung hin schicken, evtl. prüfen lassen, ob sich war übertragen lässt und gut ist)

kabbes69  13.10.2016, 21:08
@Ratlosnutzer

Aus dem Teil, der im Tarifvertrag festgeschrieben ist, kommst du nicht raus. Diese Beiträge sind auf deinem Gehaltszettel ausgewiesen. Da zahlt dein Arbeitgeber ja auch rein. Lass dir von deiner ZVK mal eine voraussichtliche Berechnung zukommen. Alternativ könntest du auch mit dem Vorschlag deines Versicherungsberaters,( der nur unabhängig ist, wenn er nicht von einer Versicherung bezahlt wird)  ;-) bei der ZVK vorsprechen. Dort gibt es auch die Möglichkeit der Riesterförderung oder Entgeltumwandlung. Zur Not sprich mal euren Personalrat an. 

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/zusatzversorgung.html

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zusatzversorgungskasse

Apolon  14.10.2016, 16:14
@Ratlosnutzer

@Ratlosnutzer,

schick den Versicherungsberater deines Vertrauens in die Wüste.

1. darf ein Versicherungsberater keine Versicherungen vermitteln, bzw. für dich abschließen.  Dies ist gesetzlich so vorgegeben.

Dies darf lediglich ein Versicherungsvertreter oder ein Versicherungsmakler.

2. wenn die VBL (Betriebliche Altersversorgung) in 2009 abgeschlossen wurde - gab es dafür noch eine Garantie-Verzinsung von 2,25 %.

Bei Verträgen die heute neu abgeschlossen werden gibt es nur noch eine Garantie-Verzinsung von 1,25 %

3. zahlt der Beitrag für die VBL der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer

Fazit: man sollte nicht jedem HansWurst der sich Versicherungsberater schimpft vertrauen, denn meistens ist er keiner!

Ratlosnutzer 
Fragesteller
 14.10.2016, 19:50
@Apolon

also...

1. so genau nehm ich das mit den Titeln von Menschen leider nicht...er ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler, der bei einer christlich überzeugt arbeitenden (ich nenns jetzt mal) Gesellschaft arbeitet. 

und zu 

3. ist meine Zusatzversorgung von der ZVK und nicht von der VBL und mein Arbeitgeber zahlt nur ein drittel vom Beitrag (nämlich momentan gut 20€) und ich den Rest (momentan gut 40€).

Er lässt mir in den nächsten Tagen sein durchgerechnetes Angebot zukommen und dann werde ich mal sehen, was da drauf steht.

kabbes69  14.10.2016, 20:30
@Ratlosnutzer

Da bist du genau an dem Punkt, der mich direkt schon stutzig gemacht hat! Denke mir mal, dass du nicht unter TVOED sondern einen TV-L fällst? Der AN Anteil in der Pflichtversicherung laut letzter Tarifeinigung. Umlage gesamt 7,8 % seit 1.7.16. Da gibt es meines Wissens auch kaum Unterschiede zwischen den einzelnen ZVK (VBL für Bund und Kommunen). Ist von der VBL Seite/Service:

  • Im Abrechnungsverband West
    Neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts führen die Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in folgender Höhe ab:
    Seit 1. Juli 2015 in Höhe von 0,2 Prozent,
    ab 1. Juli 2016 in Höhe von 0,3 Prozent und
    ab 1. Juli 2017 in Höhe von 0,4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts
    Die Erhöhung gilt auch für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost, für die der Umlagesatz West maßgebend ist (§ 64 Abs. 2 Satz 4 VBLS).

    Im Abrechnungsverband Ost/Beitrag
    Neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung in Höhe von 2,0 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts führen die Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag in folgender Höhe ab:
    Seit 1. Juli 2015 in Höhe von 0,75 Prozent,
    ab 1. Juli 2016 in Höhe von 1,5 Prozent und
    ab 1. Juli 2017 in Höhe von 2,25 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts
    Der von den Arbeitgebern getragene Beitrag beträgt unverändert 2,0 Prozent.

Selbst wenn du jetzt zum Osten zählst, geht etwas in deiner Rechnung nicht auf. Bevor du dich jetzt überreden lässt, fordere deinen Versicherungsverlauf bei der ZVK an, in der Regel bieten diese auch eine Hochrechnung bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn . Auf deinem LohnZettel ist vermutlich auch nur der sozialversicherungspflichtigen AG Anteil ausgewiesen!

Apolon  15.10.2016, 01:17
@kabbes69

er ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler, der bei einer christlich überzeugt arbeitenden (ich nenns jetzt mal) Gesellschaft arbeitet. 

Sorry - aber dann kann er auch kein Versicherungsmakler sein, denn ein Versicherungsmakler ist selbständig und arbeitet nicht bei einem christlichen Verein.

3. ist meine Zusatzversorgung von der ZVK und nicht von der VBL und mein Arbeitgeber zahlt nur ein drittel vom Beitrag (nämlich momentan gut 20€) und ich den Rest (momentan gut 40€).

Auch diese Aussage kann nicht stimmen.

Der Begriff ZVK - besagt Zusatzversorgungskasse und dafür gibt es für Behörden unterschiedliche Dienstleister.

Für die Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz ist dies z.B. die Bayerischer Versicherungskammer Bayern.

Und der Beitrag deines AG richtet sich nach der Höhe deines Gehaltes und nach deiner Betriebszugehörigkeit.

Außerdem sind deine eigenen Beiträge vermutlich auch Steuer und Sozialversicherungsfrei. 

Bei anderen Anlagen trifft dies nicht zu.

Dein Versicherungs-Mensch will dich nur über den Tisch ziehen.

Kontaktiere mal deinen Personalrat - der dir dies alles an Beispielen aufzeigen kann.

Verrate uns doch einmal, bei welcher Behörde zu überhaupt beschäftigt bist?

Die betriebliche Altersvorsorge kannst du nicht kündigen im ÖD.

Falls ein Riester-Produkt für dich in Frage kommt, ist das sowieso zusätzlich sinnvoll.

grubenschmalz  13.10.2016, 21:26

Dein Berater ist sowieso 100%ig von irgendeinem Strukturvertrieb und erzählt dir irgendeinen Schrott.

Da dein Arbeitgeber eine ganze Menge zuschießt, gibt es in der Hinsicht quasi nix besseres.

Wie heißt die Zusatzversorgungskasse? Es gibt viele verschiedene..

Ratlosnutzer 
Fragesteller
 13.10.2016, 20:04

das ist die ZVK

b241189  13.10.2016, 20:31

ZVK ist nur die Abkürzung für Zusatzversorgungskasse.

@Ratlosnutzer,

wer hat dich denn auf solch eine unsinnige Idee gebracht.

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist unter dem Begriff VBL bekannt und die Beiträge dafür zahlt der Arbeitgeber.

Es handelt sich dabei um eine Betriebliche Altersversorgung die auf jeden Fall jedem Riester-Vertrag vorzuziehen ist.

Hier kannst du dich mal über die VBL informieren!

https://www.vbl.de/de/arbeitgeber/pflichtversicherung/

Ratlosnutzer 
Fragesteller
 14.10.2016, 19:58

ich bin mir leider nicht mehr ganz sicher, ob es wirklich ein Riester-Vertrag wird (es ist irgendwie börsenbasierend und ich kann dann aus verschiedenen Anlagen oder sowas wählen und bei Bedarf -also bei Werteverfall- auch ändern)...er rechnet gerade durch und will mir das Angebot in den nächsten Tagen zusenden. 

Also die ZVK wird bei mir nur zu einem drittel vom Arbeitgeber gezahlt (momentan gute 20€) und ich zahl den Rest (gute 40€). Dadurch, dass das andere ja auf mehr als 30Jahre abgeschlossen wird hat er uns versichtert, dass das Endergebnis trotz niedrigerem Beitrag für mich um einiges höher ist, als das aus der ZVK

Apolon  15.10.2016, 01:26
@Ratlosnutzer

@Ratlosnutzer,

du wunderst dich vermutlich, dass ich dir so direkt auf die VBL, bzw. Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes antworten kann.

Daher ein kurze Info zu mir.

Ich war selbst einige Jahre im öffentlichen Dienst tätig, und habe aus dieser Zeit noch eine Versorgung der Zusatzversorgungskasse (Bayerische Versorgungskammer Bayern).

Ansonsten, wenn du mir nicht glaubst, kontaktiere einen Versicherungsberater (der dir keine Versicherungen verkaufen bzw. vermitteln darf). Seine Tätigkeit ist wie die eines Anwaltes - du musst ihm nur seine Beratung bezahlen.

Schau mal hier rein:

http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12

Mach doch deinem Versicherungsvermittler folgenden Vorschlag, dass er die Kosten für den von dir ausgewählten Versicherungsberater übernimmt, wenn dieser eine Negative Meinung von seinem Vorschlag hat.

Denke dran, wenn du wechselst, kann es dich etliche Tausend Euros kosten.