Keine Arbeitszeitanrechnung aus DDR-Zeiten für Rente?

15 Antworten

Deine Aussage kann so pauschal nicht richtig sein. Es gibt dazu eine ganze reihe von Gestzen, Regeln und Verträgen, die die Anrechnung der DDR-Arbeitszeiten regeln. Aber nachweisen muß man es natürlich können.

siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenangleichung

Dann gibt es Sonderregelungen für Stasi-Mitarbeiter etc.

Aber grundsätzlich werden die Zeiten anerkannt.

Hat sie ihren SV-Ausweis aus DDR-Zeiten bereits eingereicht zur Rentenklärung? Wenn nicht, dann sollte sie das schnellstens nachholen. Hat sie ihren Rentenbescheid bereits erhalten, dann sollte sie widersprechen und den SV-Ausweis mit dem Widerspruch einreichen. Denn die DDR-Arbeitszeiten sind nirgendwo vermerkt außer in diesem Ausweis. Die Betriebe müssen zwar die dazugehörigen Unterlagen bis zum Tod des Betreffenden aufbewahren, aber viele dieser Betriebe gibt es nicht mehr.

Zu DDR-Zeiten gab es zwar Behörden, aber keine Beamten. Etliche Zusatzversorgungen, die es damals gab, hat man zwar gestrichen, aber die Grundrente müsste auf jeden Fall gezahlt werden. Notfalls bekommt deine Bekannte eben Pension für die 25 Jahre als Beamtin und zusätzlich Rente für die Ansprüche aus DDR-Zeiten.

In der DDR gab es keine "Beamten" . Die einzelnen staatlichen Organe bei denen ein beamtenähnlicher Status bestand waren der heute so genannte "öffentliche Dienst". Dazu gehörte z. B. auch das MfS, VoPo, NVA, TraPo.

Egal wo und was du gearbeitet hast, du hattest das SV, in das deine Tätigkeiten eingetragen wurden. Der "öffentliche Dienst" der DDR hatte zusätzlich die Möglichkeit sich privat zu versichern und die Grundrente nahezu zu verdoppeln. Ob dies auch den Arbeitern und Bauern möglich war kann ich nicht genau sagen.

Jetzt zu deinem Problem

Die Versicherte muss sich mit allen ihren Unterlagen -auch die der DDR- an die zuständige Versicherungsstelle wenden. Das kann in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung sein. Von dort werden die Unterlagen an die Rentenversicherung weiter geleitet. Die nimmt dann eine Berichtigung vor und rechnet die die Rentenansprüche aus.

Ich kann nicht sagen wie die Arbeitszeiten der DDR angerechnet werden und wie das mit der zusätzlichen Versicherung ist. MfG

Dann fehlen ihr evtl. Nachweise wo sie gearbeitet hat?

Mir sind z. B. sämtliche Arbeitsjahre, die ich in der DDR geleistet habe, angerechnet. Es gab doch den SV-Ausweis, der als Nachweis diente und auch jeder hatte. Mir ist z. B. ein  SV-Ausweis abhanden gekommen und ich konnte aufgrund von Zeugen glaubhaft nachweisen, wo ich wann gearbeitet habe und auch das ist in der Rentenberechnung berücksichtigt.

Die Rentenversicherung hat mir zu dem Zeitpunkt ein Formular ausgehändigt..den der Zeuge ausfüllen und unterschreiben mußte.

Die Mutter sollte bei der zuständigen Rentenversicherung..sicher dann in Magdeburg..noch einmal vorstellig werden und sich nach dem Gund erkundigen, weshalb die Jahre nicht mit einfließen.

Hallo,

hier kann man die Berechnung der Pension aus der BRD-Zeit nachvollziehen:

http://www.beamtenbesoldung.org/beamtenpension.html

Für die Zeit vorher besteht grds. ein Anspruch auf eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach der Höhe des Bruttoverdienstes pro Jahr.

Gruß

RHW