Kann das Anerkennungsjahr für Erzieher erlassen werden?

3 Antworten

Das Anerkennungsjahr bzw. Berufspraktikum für Erzieher/innen in BW kann erlassen werden, wenn eine Vorausbildung als Kinderpfleger/in vorliegt. Ansonsten kann es nur bis um 6 Monate verkürzt werden. Was außerhalb dieser offiziellen Bestimmungen möglich ist, weiß ich nicht.

Gerade ist mir noch etwas eingefallen: Als ich den Vorbereitungskurs zur Externenprüfung damals absolvierte, war eine Teilnehmerin in der Gruppe, die eine gute Prüfung abgelegt hatte. Diese Teilnehmerin musste nur eine schriftliche Arbeit vorlegen und bekam das Anerkennungsjahr ansonsten erlassen. Allerdings hatte sie bereits eine Ausbildung als Kinderpflegerin vorzuweisen. Da meine Prüfung auch nicht schlecht gelaufen war, glaube ich, dass es an ihren Vorkenntnissen lag, warum sie die Anerkennung erlassen bekam. Allerdings ist das auch schon wieder einige Jahre her...

HalloBuffBeci,

da befinden wir uns in einer ähnlichen Situation. Allerdings habe ich auf deine Frage bisher auch noch keine Antwort gefunden. Am besten wird es sein, wir erkundigen uns beim zuständigen Regierungspräsidium persönlich.

Ich wünsche dir noch viel Erfolg!

Gruß von Sixania