Reitbeteiligung Rechte am eigenen Bild?

5 Antworten

Ich habe ihr niemals erlaubt es öffentlich zu posten

Wenn Du auf dem Foto nicht zu identifizieren bist, dann braucht sie Deine Erlaubnis auch nicht. Da Du nicht erkennbar bist, kannst Du Dich nicht auf das Recht am eigenen Bild berufen. Deine Persönlichkeitsrechte sind nicht betroffen.

Pferde haben keine Rechte an ihren Fotos.

Ein Recht am Bild der eigenen Sache (und Pferde werden in diesem Zusammenhang wie Sachen betrachtet) gibt es in Deutschland nicht, siehe dazu https://www.rechtambild.de/2010/08/tierfotos-ein-recht-am-bild-des-eigenen-tieres/

Wenn Du das Bild nicht selbst fotografiert hast, hast Du kein Urheberrecht. Das Urheberrecht hat die Fotografin und ohne deren Erlaubnis darf niemand das Bild veröffentlichen, also noch nicht einmal Du. Aber genau da findest Du nun die Lösung für Dein Problem ;)



Vom menschlichen Aspekt aus gesehen fände ich das genauso mies wie du und auch ich würde mich wehren...

Was die rechtliche Seite angeht, würde ich dir raten, einen Fachanwalt zu befragen... Ich denke nicht, dass sie das Recht hat, ohne Erlaubnis fremde Fotos als die ihren auszugeben und zu veröffentlichen.

Im Internet oder über die Anwaltskammer findest du RAe, die spezialisiert sind auf Pferderecht. Man kann sich auch telefonisch beraten lassen, falls die Anfahrt zu weit wäre.

So, wie du das schilderst und wie die "Gegenseite" sich verhält, gehe ich nicht davon aus, dass dies allein mit Goodwill zu regeln ist.

Hast du hingegen das Recht auf deiner Seite, schaut die Sache schon anders aus - ein anwaltliches Schreiben hat schon so manchem auf die Sprünge geholfen...;)

Ich wünsch dir hier viel Erfolg und eine Reitbeteiligung, bei der du dich wohlfühlst...

Das hat aber mit "Pferde"-Recht nicht so viel zu tun. Es geht um ein Bild, das eine Urheberin von einer Person und einer Sache gemacht hat und das von der jetzigen Besitzerin der Sache gegen den Wunsch der abgebildeten Person veröffentlicht wurde. Wenn's ein Fahrrad wäre, die Sache, würde der Pferdejurist ja auch nicht mehr der richtige sein ;-)

@Baroque

Du, mir ist schon klar, worum es hier primär geht...;)

Der Gedanke hinter meinem Rat war der, dass grade ein Fachanwalt weiss, wie Pferdeleute "ticken" - sind halt ein spezielles Völkchen...;) Außerdem werden viele RA auch als Mediatoren und Vermittler tätig...

Die Erfahrung hat immer wieder gezeigt, dass eine neutrale, außenstehende Person sich mit einer völlig anderen und deshalb häufig konstruktiven Herangehensweise der "Sache" (Wortsinn) annimmt...

Grade, WEIL Pferde keine Fahrräder sind und es der FS scheinbar wichtig ist, lohnt doch die Nachfrage - meine bescheidene Meinung...;)

Das Pferd kann klagen, Du nicht.

Wie sollte das Pferd klagen können?

@Liisa2504

Du bist doch gar nicht zu erkennen, wie Du schreibst.

Welche Rechte denn? Ist das Bild Kunst? Wird es vermarktet?

Wie hoch ist Dein Schaden ???

@DietmarBakel

Ich denke, ihr geht es weniger um materiellen "Schaden", sondern eher um den menschlichen Aspekt - man könnte sowas auch "Vertrauensbruch" nennen...

@MissPommeroy

Kommt bei facebook schon mal vor.

Aber bei den Themen zur Frage geht es aber um "Rechte" + "RechteameigenenBild" nicht um Eitelkeiten und Stutenbisse.

@DietmarBakel

Das eine schließt aber das andere nicht aus...

was ein Schwachsinn! Wenn DU selbst dafür bezahlt hast sind es DEINE Rechte. Nur weil deine alte Rb drauf ist, kann sie nicht alle Rechte für sich beanspruchen!!!

Danke dir für deine Antwort!

@Liisa2504

Ich hoffe ich konnte helfen...

Das Urheberrecht bleibt bei der Fotografin, Urheberrechte sind nicht veräußerbar. Die Fragestellerin hat lediglich einen analogen Abzug oder eine digitale Kopie des Bildes gekauft - unter Umständen auch das Recht zur Veröffentlichung und sogar weitere Nutzungsrechte - aber eben nicht das Urheberrecht.