Reicht es dass ich die Bestätigung meiner schriftlichen Kündigung per whatsapp erhalten habe ?

5 Antworten

Meine Freundin hat diese zusammen mit meiner Krankmeldung persönlich bei meiner Arbeitskollegin eingereicht.

Ist die Kollegin deine Chefin? Wenn nicht hat sie die Kündigung hoffentlich an die Richtige Person weiter geleitet.

Eine Kündigung muß nicht bestätigt werden.

Im E-Fall wirst Du nachweisen das sie fristgerecht zugegangen ist.

Ich habe mein Arbeitsverhältnis fristgerecht schriftlich gekündigt.

Du hast nicht mal gekündigt, geschweige denn fristgerecht ! ! !
Dazu hätte die Kündigung als Einschreiben an die Geschäftsleitung / Personalbüro gesendet werden müssen oder gegen Empfangsquittung ausgehändigt werden müssen.

Meine Freundin hat diese zusammen mit meiner Krankmeldung persönlich bei
meiner Arbeitskollegin eingereicht.

Ob Deine Freundin sie an die Arbeitskollegin reicht oder sie dem Pastor in die Kollekte legt ist relativ wurscht. Eine Kündigung wird grundsätzlich schriftlich gegen Empfangsbestätigung oder Einschreiben an die Geschäftsführung oder das Personalbüro gerichtet.


Nach 14 Tagen habe ich von dieser Arbeitskollegin eine whatsapp
Nachricht erhalten in der Sie schreiben, dass sie meine Kündigung
bedauert.

Das ist zwar nett, aber rechtlich in keiner Weise verwertbar


Jetzt sind fast 4 Wochen vergangen und außer dieser whatsapp habe ich
immer noch keine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung erhalten.

Es obligt dem Gutdünken Deines Arbeitgebers ob er die Kündigung akzeptiert oder nicht.


Jetzt möchte ich am 01.09 wieder arbeiten gehen. Reicht diese Bestätigung
per whatsapp aus oder was kann schlimmstenfalls auf mich zu kommen?


Die WhatsApp Nachricht ist rechtlich nicht verwertbar, also genügt sie auch nicht.
Schlimmstenfalls schuldest Du dem Arbeitgeber Deine Arbeit ab dem 01.09. der Arbeitgeber kann die ihm dadurch entstandenen Kosten gegen Dich geltend machen und Dich zum Schadensersatz verpflichten. Er kann Dich außerdem auf Grund von Arbeitsverweigerung abmahnen und kurzfristig außerordentlich (=fast das gleiche wie eine fristlose Kündigung) kündigen was sich besonders gut in Deinem Arbeitszeugniss macht.

Mein dringender Rat:
Ein Anruf bei der Geschäftsführung / Personalabteilung und um schriftliche Bestätigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum xx.xx.xxxx bitten.

Du hast nicht mal Anspruch auf eine Bestätigung deiner Kündigung. 

Ob nun irgendeine Kollegin bedauert, dass du gekündigt hast, ist erst recht kein Beweis. Eine Kündigung geht direkt an den AG und nicht via Kollegen.

Bei einer Kündigung am besten diese persönlich den Chef in die Hand drücken und den Empfang bestätigen lassen, alternativ das ganze per Einschreiben.

Ist deine Kollegin den auch deine Chefin? Ist sie berechtigt diese Kündigung entgegen zunehmen?

Hallo Lucia,

muss dich enttäuschen aber du hast keine Bestätigung erhalten das deine Kündigung akzeptiert worden ist.

Sondern nur das deine Arbeitskollegin bedauert das du aufhörst.

Ruf doch einfach in deiner Firma an und frag nach was mit deiner Kündigung ist!!

Gruß Marv

SirKermit  28.08.2017, 08:02

Eine Kündigung muss keinesfalls akzeptiert werden, das ist ein empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft. Wer kündigt, der kündigt. Allenfalls muss geklärt werden, ob die Kündigung auch zugegangen ist und die Fristen passen.

Dass man als Sicherheit eine Bestätigung erhalten möchte, dass die Kündigung fristgerecht eingetroffen ist, ist eine andere Baustelle und nicht immer unwichtig. Aber aus rechtlicher Sicht gibt es kein "akzeptieren".