Kündigung fristgerecht abgegeben, aber nicht bestätigt

8 Antworten

DU hast sie fristgerecht abgegeben (Datum steht hoffentlich drauf....), eine Kündigung muss nicht vom AG bestätigt werden, somit bist du im Recht....

Nur weil ein Datum auf einem Schreiben steht, muss der Schriftsatz nicht auch an diesem Tage gefertigt oder abgesandt und schon gar nicht beim Empfänger angekommen sein.

Im Zweifel hat der Absender zu beweisen, dass das Schriftstück (hier: Kündigung) beim Empfänger angekommen ist. Das geht u.A. mittels eines Empfangsbekenntnisses...

Die Sekretaerin kann die Kuendigung (also dass das so klar geht mit deiner Kuendigung) nicht bestaetigen, sie kann und muss aber den Eingang/Erhalt/Empfang des Kuendigungsschreibens mit Datum bestaetigen. Geh also heute nochmal hin und verlange, dass sie bestaetigt, besagtes Kuendigungsschreiben am 29.1 erhalten zu haben. Dann war sie nachweislich fristgerecht. Der Chef kann aber immer noch monieren, dass die Form nicht korrekt waere oder du eine andere Kuendigungsfrist hast als angenommen. Aber nicht, dass sie zu spaet einging.

sie kann und muss aber den Eingang/Erhalt/Empfang des Kuendigungsschreibens mit Datum bestaetigen.

Das ist falsch! Niemand ist zur Bestätigung des Empfangs einer Kündigung verpflichtet!

Normal sendet man eine Kündigung per Einschreiben.

Die Sekretärin muß nicht die Kündigung, sondern lediglich den Empfang der Kündigung bestätigen - im Idealfall schriftlich. Dann bist Du aus der Nummer raus. Wenn der AG im Urlaub ist, dann ist das sein Problem. Deine Kündigung ist fristgerecht in seinen "Machtbereich" eingegangen und genau das ist der springende Punkt.

Danke. Heute werde ich sie darum bitten mir den Eingang zu bestätigen

@Prismamond

Das klappt schon. Denk mal nach: Meinst Du wirklich, Dein AG würde Dich auf eine derartige Weise zwingen wollen, noch einen Monat länger zu bleiben? Er kann sich doch ausrechnen, welche Auswirkungen das auf Deine Arbeitsleistung hätte. Und dann kann er auch darauf verzichten.

@Zyogen

Es ist so, dass in den letzten 2 Jahren etwa 8 Leute in der Probezeit gegangen sind. Da denke ich schon, dass der AG alles daran setzen wird, wenigstens für ein Paar Wochen jemanden länger zu behalten.

@Prismamond

Was ist denn das für eine Arbeit? 0.0

@ * Zyogen*

Die Sekretärin muß nicht die Kündigung, sondern lediglich den Empfang der Kündigung bestätigen

Nein, auch das muss sie nicht!

Es kommt einzig und allein darauf an, dass der Kündigende die Zustellung der Kündigung beweisen kann. Wenn er eine Bestätigung bekommt, dann ist es gut für ihn - aber er hat keine rechtliche Handhabe, sie zu "erzwingen"!

@Familiengerd

So gesehen hast Du natürlich Recht. Ich habe mich nicht sorgfältig genug ausgedrückt. Natürlich kann man die Sekretärin nicht zwingen, den Eingang zu bestätigen.

Ich wollte zum Ausdruck bringen, daß der Fragesteller keine Bestätigung der Kündigung benötigt, sondern lediglich eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung. Im Idealfall macht das schnell und unkompliziert die Sekretärin, ersatzweise nimmt man einen Zeugen zur Übergabe mit.

@Zyogen

Ich habe allerdings genau das gemeint: Die Sekretärin muss keine Bestätigung des Empfangs/des Eingangs der Kündigung erteilen; ansonsten stimmt selbstverständlich der "Idealfall".

@Familiengerd

Das ist Zyogen doch klar ("nicht sorgfältig genug ausgedrückt. nicht zwingen, zu bestätigen"). Mit "Bestätigung" will er offenbar auf die Beweislage hinweisen.

geh zur Sekretärin, lass einen Eingangsstempel auf die Kündigung machen und von ihr unterschreiben. Dann kopieren. Damit dürftest du auf der sicheren Seite sein.

Ich werde es versuchen, danke. Allerdings habe ich die Befürchtung dass die das nicht machen will. Ist eine komische Sache, ich weiß. Dennoch glauben die sich alles leisten zu können.

@Prismamond

Wenn sie den Eingang nicht bestätigen will, dann gib noch einmal eine Kündigung ab - unter Zeugen. Und lasse diese Zeugen auch gleich bei der Übergabe auf Deiner Kopie bestätigen, daß sie gesehen haben, wie Du das Original überreicht hast.

@Zyogen

Schwierig. Mit den Kollegen komme ich nicht so gut klar

@Prismamond

@ Prismamond:

Dennoch glauben die sich alles leisten zu können.

Das hat mit "glauben, sich alles leisten zu können" nichts zu tun!

Es ist nun einmal so, dass der Arbeitgeber (oder hier seine Sekretärin) den Empfang der Kündigung überhaupt nicht bestätigen muss!

Es kommt einzig darauf an, dass Du den Zugang der Kündigung beweisen kannst - durch Zeugen oder Zustellung per Einwurf-Einschreiben (nicht per Einschreiben mit Rückschein, weil da die Annahme verweigert werden kann).