Kündigung per eMail. Lesebestätigung ausreichende Bestätigung?

11 Antworten

Grundsaetzlich waere dies zumindest ein sog. Beweis des erstens Anscheins. Bei der Kuendigung eines Arbeitsverhaeltnisses - um eine solche duerfte es sich hier angesichts der angegebenen Themen handeln - hilft dir das aber gar nichts da hierfuer die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist. Das muss also ein richtiges Blatt Papier sein, auf dem der Kuendigungstext steht und das auch eigenhaendig von dir unterschrieben werden muss (also deine Unterschrift im Original und nicht nur eine Kopie davon).

§ 623 BGB Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Du kannst die Kündigung ohne weiteres per Mail versenden- den alten guten Postbrief aber dann hinterher schicken.

Und mach das per Einwurfeinschreiben.

die Einstellung "könnte ja jeder sein" ist falsch es gibt nur eine e-mail- Adresse vom Absender, und als Lesebestätigung ist eine Empfangsbestätigung

... die hier aber nur den Zugang einer unwirksamen Kuendigung belegt (es geht offensichtlich um die Kuendigung eines Arbeitsverhaeltnisses).

Wenn man Verträge per Email/online abschließen kann, so darf man selbst verständlich diese auch so wieder kündigen. Eine AGB-Klausel, wonach Kündigungen nur schriftlich per Brief möglich sind, haben Gerichte längs gekippt. Einige Antwortgeber sollten sich mal rechtlich auf dem laufenden halten! Schriftlich sind natürlich bei gesetzlich vorgeschrieben Kündigungen nötig.

Es gibt sogar ein Gerichtsurteil, was besagt, dass eine Empfangsbestätigung ausreicht als Nachweis. Allerdings würde ich bei wichtigen Sachen dann doch lieber schriftlich per Einwurf-Einschreiben reagieren.