Kündigung nach gerichtlichem Gütetermin
Hallo,
ich habe mal eine Frage...
Mein Arbeitgeber hatte mir auf recht unsauberem Weg eine mündliche Kündigung über Dritte erteilt, wogegen ich per Anwalt vorgegangen bin. Zwischenzeitlich hatte ich auch eine schriftliche Kündigung erhalten, welche ich so nicht akzeptiert hatte. Es kam zu einem gerichtlichen Gütetermin, wo man sich auf Kündigung zum 31.01.2014 geeinigt hatte.
Dieses Datum ist jetzt gewesen und ich habe bis dato keine neue Kündigung erhalten.
Meine Frage wäre jetzt: Muss der Arbeitgeber mir überhaupt eine neue Kündigung ausstellen oder reicht die Abschrift vom Arbeitsgericht?
Danke
3 Antworten
Das Ergebnis der Güteverhandlung ist rechtskräftig, damit endet der Rechtsstreit.
Eine neue Kündigung ist nicht erforderlich. Diese ist ja durch den gerichtlichen Vergleich erzielt worden. Ab dem 1. Februar bist du arbeitslos. Hoffentlich hast du dich bei der Bundesagentur rechtzeitig gemeldet. Nachgezahlt wird nichts.
Das brauche ich nicht, denn es war nur ein Nebenjob ;)
Trotzdem danke für die Antwort ;)
Das vom Arbeitsgericht denke ich.
Ist das ein Beschluss also was hast du denn schriftliches vom Gericht erhalten, nach einer Güteverhandlung musst du was bekommen?
Leomax