Kündigung nach gerichtlichem Gütetermin

3 Antworten

Das Ergebnis der Güteverhandlung ist rechtskräftig, damit endet der Rechtsstreit.

Eine neue Kündigung ist nicht erforderlich. Diese ist ja durch den gerichtlichen Vergleich erzielt worden. Ab dem 1. Februar bist du arbeitslos. Hoffentlich hast du dich bei der Bundesagentur rechtzeitig gemeldet. Nachgezahlt wird nichts.

Lomaxxx 
Fragesteller
 02.02.2014, 21:16

Das brauche ich nicht, denn es war nur ein Nebenjob ;)

Trotzdem danke für die Antwort ;)

Das vom Arbeitsgericht denke ich.

Ist das ein Beschluss also was hast du denn schriftliches vom Gericht erhalten, nach einer Güteverhandlung musst du was bekommen?

Leomax