Kündigung fristgemäß und keine Bestätigun von Mobilcom-Debitel?

4 Antworten

Eine Kündigungsbestätigung ist rechtlich bedeutungslos und es besteht auch keine rechtliche Verpflichtung eine Kündigungsbestätigung auszustellen; die Kündigung wird beim Empfang des Kündigungsschreiben wirksam - Du mußt im Zweifelsfall nachweisen, daß die Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingegangen ist..

Hallo DerSchopenhauer. Ich habe das gleiche Problem. Kündigung fristgerecht abgeschickt. Mit Zeuge ohne Einschreiben.  Ist bei mobilcom aber nicht angekommen und nicht verbucht worden erzählte mir der unfreundliche Mitarbeiter am Telefon. VERTRG läuft dann also weiter laufen MC. Und das obwohl er so unglaublich schlecht ist und ich beim Endgeld bereits komplett verarsc++ worden bin und 10€ mehr zahlen muss als im Angebot veranschlagt. Ich will nur raus aus dem Vertrag. Habe jetzt nich eine geschrieben. Per einschreiben mit dem Verweis auf die bis jetzt nich nicht bestätigte Kündigung. Und das ich diese unter Zeigen geschrieben und abgesendet habe. Was kann ich jetzt noch tun und welche Rechte habe ich ?

@einfachnurlisa

"Kündigung fristgerecht abgeschickt. Mit Zeuge ohne Einschreiben."

Ein Einschreiben ist auch nicht besonders sicher, weil damit nur bestätigt wird, das irgendein Brief abgeschickt worden ist aber nicht der Inhalt; wobei ein Einwurfeinschreiben besser ist als ein normales Einschreiben (auch mit Rückschein), da dieses nicht entgegengenommen werden muß und damit grundsätzlich nicht als zugestellt zählen würde.

Bombensicher ist nur eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, weil hier nicht nur die Zustellung sondern auch der Inhalt beurkundet wird (kosten ca. 10 - 15 €).

Nun hast Du einen Zeugen; es kommt auch darauf an, ob der Zeuge auch glaubhaft ist (Familienangehörige sind nicht so die besten Zeugen) - er müsste bezeugen, daß das Kündigungsschreiben in den Umschlag gesteckt worden ist und der Brief auch aufgegeben worden ist.

Du solltest daher auf der Kündigung bestehen und die Zahlungen einstellen; wenn dann ein Mahnverfahren eingeleitet wird, muß Widerspruch eingelegt werden und dann wird das von einem Gericht geklärt.

Allerdings ist der Ausgang des Verfahrens völlig offen; das Gericht muß also dann auch den Eindruck gewinnen, daß der Anbieter lügt und die Kündigung doch angekommen ist oder ggf. eine Zugangsvereitelung eingetreten ist (aber dann wäre der Brief an Dich zurückgegegangen); das wäre dann der Fall, wenn der Anbieter bereits vorab wußte, daß eine Kündigung folgt (z. B. durch E-Mail oder Telefonat bereits angekündigt, wobei natürlich auch hier wieder ein Beweis erbracht werden muß).

Ich kann das schlecht abschätzen, aber die Tendenz könnte auch dahingehen, daß dem Verbraucher mehr geglaubt wird als einem Anbieter, der den Zugang der Kündigung bestreitet; insbesondere dann, wenn das Unternehmen bereits häufiger diesbezüglich aufgefallen war.

Erfolgsversprechender wäre daher, die Rechnungen ab sofort nicht mehr zu bezahlen; dann muß der Anbieter, aus seiner Pflicht der Schadensminimierung fristlos kündigen - dann wärst Du aus dem Vertrag raus - zwar mit leichtem Schaden, denn der Betrag bis zur fristlosen Kündigung muß natürlich noch gezahlt werden, aber dann vermeidest Du ein Prozeßrisiko.

kannst du nicht mal direkt in einer filiale vorbeigehen, da lassen sich solche probleme meistens sofort lösen

Wollte ich auch vorschlagen, jedoch ist nicht an jeder ecke eine Mobilcom Debitel Filiale und üblich ist es, wenn man eine findet, dass diese dann auf die Adresse verweist.

du solltest den Brief per Einschreiben zusenden, damit eine Zustellung gewährleistet ist.

Ein normaler Brief kann verloren gehen und eine mail durch den Spamfilter rutschen, deshalb musst du beweisen, dass dein Brief angekommen ist.

Hast du das einschreiben versendet, kannst du dir im internet den Beleg ausdrucken.

Das zählt dann als zustellung.

Und sofern die Kündigungsfrist gewahrt wurde und du nix mehr zahlen musst, kannst du die Beiträge zurückbuchen lassen

Seriöse Unternehmen nehmen Kündigungen per E-Mail und per Brief anstandslos an und bestätigen Kündigung.

Daher sollte man lieber ein "Einschreiben" schicken, per Post,abgesichert, damit man sich sicher sein kann, dass das Unternehmen die Küdigung sicher erhalten hat.

Und im Schreiben die Kündigungs-Bestätigung schriftlich anfordern

1. Wie viel Tage vor Fristende hast Du den Brief abgeschickt?

2. Wie lange ist das her?