Rechtsstreit: Wer kennt / hat Erfahrungen mit der Fa. Concept Lehrinstitut Chemnitz?

3 Antworten

Es wurde uns mitgeteilt, durch eine Angestellte (Concept Lehrinstitut, Dipl. Ing. H- D. Jugel, Hainstraße 108, 09130 Chemnitz)am 06.02.2012 in unseren Wohnung, dass die Kosten für einen Lehrgangsvertrag, Tastacomp, Tastaturbedienung, 28 Stunden, 9 Monate, Gesamtkosten:216 EUR für Hilfsbedürftige (SGB II) durch die Bildung und Teilhabe zu 90% übernommen werden. (Zugang zur Wohnung erhalten, ohne eine Anmeldung)Interessenbekundung durch uns, durch einen Zettel von der Schule, ohne Angabe von Kosten. Nach Kontaktaufnahme mit den Jobcenter, Bildung und Teilhabe wurde uns mitgeteilt, dass es keine 90% Übernahme der Kosten gibt. Es würden nur über die Teilhabe, 10 EUR im Monat möglich sein, wenn nicht schon eine anderer Teilhabe- Vertrag abgeschlossen ist. Zusätzlich muss das Lehrinstitut in der Anbieterliste für Leistungen für Bildung und Teilhabe der Stadt eingetragen sein, was bisher nicht der Fall ist! (siehe Internet) Es kann nicht sein dass den Hilfsbedürftigen mit Hilfe der Schule zusätzliche Kosten oder Schulden entstehen. Anmerkung: Es wird vom PC gesprochen, im Vertrag steht nur Schreibmaschine. Man lässt sich zu leicht überreden, ob eine 8 Jährige schon 10 Finger Schnell- Schreiben benötigt, fragt man sich hinterher, besonders bei den Kosten.

Verbraucherzentrale kostenpflichtig. Anwalt kostenpflichtig. Klage wird nichts bringen, außer Kosten. Der Vertrag ist Aalglatt, wenn der Laptop durchgestrichen ist.

Da wir jetzt schon 2012 haben, was hat der Rechtsstreit gebracht?