Berufliche Weiterbildung - Berufserfahrung?

7 Antworten

Ganz klar zählt die Ausbildung nicht zur Berufserfahrung.

Lass Dich von Deinem Arbeitgeber nicht von der Fortbildung abhalten, wenn die nicht zahlen wollen bzw. Dein Vorgesetzter das nicht durchboxen kann nimmst Du Meister-Bafög und sparst extrem viel Geld.
Man müsste prüfen, ob der Fachwirt förderungsfähig ist aber ich mache mir da wenig Sorgen.

Ich habe den Bilanzbuchhalter auch über das Meister-Bafög finanziert. Pauschal werden 40% vom Staat getragen, das bedeutet für Dich nur noch 60% der Kosten als zinsgünstiges Darlehen 2 Jahre nach Ende der Fortbildung Stück für Stück zurück zu zahlen. Wenn Du die Prüfung bestehst, egal ob beim 1. - 2. oder 3. Versuch, werden vom Restbetrag noch einmal 40% erlassen.
Rechnen wir mal mit meinen Zahlen: Kosten des Kurses 5.300,00€ und 800,00€ Prüfungsgebühren ergibt Kosten in Höhe von 6.100,00€
40% Förderung = 2.440,00€
Darlehen (60%) = 3.660,00€

Nach bestanden Prüfung vom Rest erneut 40%
40 Förderung: 1.464,00€
Darlehen (60%): 2.196,00€

Letztlich zahlt man von ursprünglich 6.100,00€ nur 2.196,00€ und das entspricht 36%. Egal ob man Dir das bezahlt oder nicht, ich würde mich da nicht von abhalten lassen.

Bei den Fachwirten ist es meist so, dass man insgesamt 3 Jahre Berufserfahrung benötigt. Wenn Du den Kurs berufsbegleitend machst geht das wahrscheinlich über 2 Jahre an einem Freitag Abend und Samstag Vormittag (Ferien gegenrechnen). So musst Du nach der Ausbildung nur 1 Jahr arbeiten und kannst mit dem Kurs anfangen und hast am Ende dann die benötigte Berufserfahrung um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Ich rede hier von einem Präsenzkurs, nicht von einem Fernstudium oder etwas in der Art. Ich saß mit Leidensgenossen und Dozenten zusammen in einem Raum und das hat mir unheimlich viel gebracht.

Ich glaube mich erinnern zu können, dass das Darlehen nicht nur zinsgünstig ist, sondern sogar zinsfrei.

Bei meinem Fernstudium gab es auch zwei Wochen Präsenzunterricht zu Vollzeit unter der Woche. Für 5 Tage im Jahr kann man da Bildungsurlaub für nehmen. Die sind oft vor den Prüfungen. Ich gehe dir aber recht: Der Austausch mit Dozenten und anderen „Studierenden“ ist Gold wert!

@Lynx77

Der Bildungsurlaub war im Stundenplan der WAK schon eingeplant, je Jahr eine Blockwoche wo man mit Wissen gemästet wurde ;-)

Ich werde den Fachwirt definitiv machen, aber wenn der AG das zahlt oder mir mehr Zeit zur Verfügung stellt, nehme ich das natürlich gerne mit.

Danke für die Beispielrechnung! Hilft mir ungemein weiter! :)

@DesiK9712

Natürlich ist es super, wenn der AG das bezahlt aber ich habe darauf verzichtet. Gerade die Mitarbeiterbindung, die zwar nicht wirklich zulässig ist, kann Ärger bereiten.
Ich arbeite in einer Branche die "boomt" aber auch schon wieder im Abschwung ist.
Seit dem 01.01. bin ich auch als Prokurist angestellt, habe aber ein zweites Standbein eröffnet (nebenberuflich selbständig).

Man weiß nie was die Zukunft bringt.

Freut mich, dass ich Dir eine Hilfe war.

  1. Ausbildung gilt nicht als Berufserfahrung
  2. Der Betrieb könnte Dich zur Weiterbildung anmelden und im Zuge dessen mit Dir die Modalitäten klären (Rückzahlungen, Einsatz von Urlaubstagen usw.)

Ich bin Wirtschaftsfachwirt und gehe davon aus, dass es ähnlich ist. Die Berufserfahrung musst du erst zur Prüfung haben. Machst du das neben dem Job? Man muss prinzipiell Prüfung und Prüfungsvorbereitung voneinander trennen. Man kann theoretisch die Prüfung auch ohne Vorbereitung machen (was extrem schwer sein dürfte) und die Prüfungsvorbereitung muss man auch nicht zwingend bei der Kammer machen (ich habe es zum Beispiel per Fernstudium beim ILS gemacht). Die Prüfung ist dann aber immer bei der IHK (oder Handelskammern). Dafür gilt dann auch die Anforderung.

Zur zweiten Frage: Mein AG hatte meine Weiterbildung (- Meisterbafög) bezahlt und dafür musste ich unterschreiben, dass ich mindestens 2 Jahre im Betrieb bleibe. Ob das im Streitfall auf Seite des AGs rechtens gewesen wäre, weiß ich nicht. Für mich war das aber in Ordnung und im Zweifel hätte ich einfach die Kosten erstattet und mich quasi rausgekauft, wenn ich ein Mörderangebot bekommen hätte (wollte aber ohnehin bleiben).

Wenn es dir darum geht, dass du nach deiner Ausbildung im Betrieb bleibst, weiß ich gerade aus dem Stehgreif nicht, ob man nicht schon einen Vertrag dafür anbieten kann. Schriftlich vereinbaren kann man die Zahlung des AG schon. Das kann man auch der Kammer oder wem auch immer vorlegen. Es ist eher die Frage ob dein AG auch so machen möchte. Ein Anrecht darauf hast du natürlich nicht, aber da es ja im Sinne des AG ist, kann das ja klappen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Ausbildung zählt selbstverständlich nicht als Berufspraxis.

Soweit mir bekannt, braucht man den Nachweis der Berufspraxis erst zum Zeitpunkt der Fachwirte-Prüfung. Wenn Du das in einem Abend-/Fernkurs machst, kannst Du u.U. sofort nach der Ausbildung damit starten.

Einfach mal beim Instiut nachfragen.

Ich meine mich zu erinnern, dass du für den Fachwirt die Berufserfahrung erst zum Zeitpunkt der Prüfung haben musst. Mach dich da noch mal genauer schlau. Die Ausbildung zählt übrigens nicht als Berufserfahrung.

Kann ich mich da einfach an die IHK wenden? Habe im Internet nichts dazu gefunden (eventuell hab ich es auch übersehen)...

@DesiK9712

Kannst du. Da ist eigentlich immer ein Kontakt angegeben zur Weiterleitungsberatung. Google mal nach Prüfungsordnungen für Fachwirte. Da könnte sich das auch finden lassen.

Aber Fachwirte benötigen in der Regel 3 Jahre Berufserfahrung. Wenn man das über zwei Jahre berufsbegleitend machst reicht nach der Ausbildung 1 Jahr.

@JaBu84

Wenn man keine passende Ausbildung hat

@Mila175

Da gibt es einige Möglichkeiten von 5 Jahren Berufserfahrung bis hin zu 10 Jahren Erfahrung. Wann nun 5 oder 10 Jahre greifen muss man gucken, die Voraussetzungen kann man googlen oder bei der zuständigen Kammer erfragen.