Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

7 Antworten

Die greift nur wenn Du den sogenannten Spezial-Strafrechtsschutz im privaten Bereich mitversichert hast. Das ist bei den meisten Verträgen nicht der Fall und muss, wenn überhaupt möglich, extra "dazugebucht" werden.

Dann besteht Versicherungsschutz beim Vorwurf einer Straftat (nur Vergehen, nicht Verbrechen) die nur vorsätzlich verübt werden kann, also z.B. Beleidigung oder Unterschlagung oder Diebstahl. Der Versicherungsschutz entfällt natürlich rückwirkend wenn Du z.B. wegen Diebstahl rechtskräftig verurteilt wirst, dann trägst Du die Kosten natürlich selbst.

Jemandem wurden während dem Sportunterricht 100€ gestohlen. Sein Geldbeutel lag die ganze Zeit über in einem Kosten, zusammen mit den Wertsachen aller anderen. Ich machte nicht mit und saß (nicht alleine) während des Unterrichts daneben. Jedoch ging ich auch ein paar mal raus an die frische Luft. Dass ihm das Geld gestohlen wurde, fiel ihm jedoch erst nach dem Sportunterricht auf und meldete den Vorfall dem Sekretariat. Nun soll ich bei der Polizei eine Zeugenaussage machen. Laut dem Bestohlenen, sollen die Leute mit Vorstrafen zu den Hauptverdächtigten gehören. Ich bin zwar nicht vorbestraft, j doch fiel ich in meiner Jugend manchmal negativ auf... Das macht mir ein kleines bisschen Sorgen, im Notfall gehe ich zum Anwalt. Aussagen soll ich diesen Mittwoch (10. Juni 2015). Bin mal gespannt! Sollte die Polizei mir etwas unterstellen wollen, werde ich gegen diese rechtlich vorgehen, ginge so etwas??

Nein, du kannst gegen die Polizei nicht rechtlich vorgehen wenn diese einem Anfangsverdacht gegen dich nachgehen. Man "unterstellt" dir nichts sondern hält dich dann ggf. auf Grund der Gesamtumstände für verdächtig. Das ist durchaus legitim und man muss im Rechtsstaat damit leben.

Das erhärtet sich dann entweder später oder bestätigt sich nicht und das Verfahren würde eingestellt.

Versuch nicht auf Konfrontation zu gehen, Angriff ist da nicht die beste Verteidigung. Sollte man dir eröffnen dass du beschuldigter einer Straftat bist brauchst du natürlich nichts mehr zu sagen und kannst dich anwaltlich beraten lassen.

Sollten die Polizisten mich beschuldigen, werde ich das Gespräch auf jeden Fall beenden und gehen.

Der Kerl, der "bestohlen" wurde, hat bestimmt das Geld irgendwo aus Versehen verloren... Sowas kann sehr schnell passieren. Ging mir leider auch schon so, dumm gelaufen für mich damals...

In der Regel sind Strafsachen bei RSV grundsätzlich nur eingeschränkt mitversichert (kommt zudem auf die Police an, möglich ist es z.B. manchmal fahrlässige Straßenverkehrssachen mitzuversichern), bei Delikten die nur vorsätzlich begehbar sind (Diebstahl gehört dazu) besteht kein Versicherungsschutz.


Kommt es zum Verfahren und du wirst freigesprochen fallen die notwendigen Auslagen ohnehin der Staatskasse zur Last, bei einer Verurteilung trägst du die (sinnvoller weise) auf jeden Fall selber.

Dies könnte möglich sein - kommt aber immer auf den Einzelfall an!

Zur Klärung sollte man eine Anfrage beim Rechtsschutzversicherer stellen.

Folgende Vorwürfe können z.B im allgemeinen bzw. ergänzenden Straf-Rechtsschutz versichert werden:

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrlässiger Falschentscheid
  • Sachbeschädigung
  • unterlasse Hilfeleistung
  • Haus + Landfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Nachstellung (Stalking)
  • Steuerhinterziehung
  • Freiheitsberaubung

Bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht kein kostendeckender Rechtsschutz. Dabei zählt nicht, ob Sie die Straftat begangen haben oder nicht.

Der Hinweis, dass in Strafsachen kein Rechtsschutz bestünde, ist falsch. denn bei fahrlässiger Tötung  zB besteht Rechtsschutz. Allerding nur  solange wie Sie nicht wegen Vorsatz verurteilt wurden.