Bezahlt eine Rechtschutzversicherung die Sachverständigenentschädigung?

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Normalerweise nicht.

Es käme darauf an, den genauen Vertragstext zu kennen; ausserdem kommt es auf die Straftat an, also den Paragrafen.

Ich habe mal einem den Stinkefinger gezeigt (Beleidigung). Das ist eine nur vorsätzlich begehbare Straftat - da bin ich drauf sitzen geblieben.

Chaotiko 
Fragesteller
 17.07.2011, 11:21

BtmG §29 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] 3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,

Ist auch definitiv vorsätzlich, oder?

Hotteb  17.07.2011, 11:53
@Chaotiko

Hallo,

da kannst du von ausgehen, dass hier ausschließlich "Vorsatz" in Betracht kommt.

Man wird kaum ein Gericht oder auch eine Rechtsschutz-Versicherung davon überzeugen können, dass man BTM-Mittel (Drogen) -gleichgültig in welcher Form- (Pillen, Pulver, Gras etc.) versehentlich, unwissentlich, jedenfalls unbeabsichtigt ... erworben hat.

Beim Strafmaß wird lediglich unterschieden, ob man das Zeug "nur " zum Eigenbedarf besitzt oder in Mengen, die nur noch den Schluss zulassen, dass du damit handelst. Wenn es also um Straftatbestände in Bezug auf Drogenbesitz oder -handel geht, gibts nur vorsätzlich begangenes Handeln. Derjenige, der im Besitz dieser Mittel ist, weiß es ja sowieso, weil man ja erstens generell weiss, weshalb man sich das Zeug beschafft; entscheidend ist aber auch der handelsübliche Preis für diese besondere Art von "Genussmitteln", der ja nicht mit dem Preis für ne Tüte Drops zu verwechseln ist. Vor dem Hintergrund dieser Fakten fällt es jedem Staatsanwalt ausgesprochen leicht, das Gericht von "vorsätzlichem Handeln" zu überzeugen und dementsprechend fällt das Urteil aus. Also wie wollte man bei diesen Tatbeständen überhaupt gegen das Tatmotiv "Vorsatz" argumentieren ??????????????????

Wenn du aber schreibst, dass die Strafe per "Strafbefehl" und nicht durch "Urteil" verhängt wurde, bist du entweder Ersttäter gewesen oder die Tat wurde "noch" als relativ "geringfügig" eingestuft.

Also, Faust in der Tasche, bezahlen und -vor allen Dingen- Finger weg von dem Zeug, egal von welchem. Wie sehr es schadet, erkennen 90% aller Konsumenten erst, wenns zu spät ist und die Spirale der "gesundheitlichen Schäden" und "strafrechtliche Konsequenzen" schwindelerregende Formen annimmt.

hotteb

Chaotiko 
Fragesteller
 17.07.2011, 12:05
@Hotteb

Jep, von "wissentlich und willentlich" ist im Strafbefehl die Rede. Ich dank dir, jetzt weiß ich Bescheid.

Hast sehr schön formuliert deinen letzten Absatz und hast wirklich wirklich völlig recht damit.

397kg  17.07.2011, 12:11

Danke für den Stern, der eigentlich "Hotteb" gebührt hätte.

397kg  17.07.2011, 12:12
@397kg

Ich würde der Rechtsschutzversicherung nichts melden - nicht dass die dich noch rauswerfen, weil denen das Risiko zu hoch wird!

Chaotiko 
Fragesteller
 17.07.2011, 12:43
@397kg

Oh, wertvoller Tipp, danke dir. Jetzt hast dir den Stern doch noch selber verdient :)

wenn du eine Straftat begangen hast und schuldig gesprochen wirst und es nicht gerade auf Fahrlässigkeit beruht, zahlt die RSV gar nichts!

Hast Du es denn vor Prozeßbeginn der RV gemeldet? Hört sich irgendwie nicht so an. Dann zahlen die mal garnichts. Wenn doch, einfach Deinen Versicherungsfritzen anrufen. Niemand hier kennt Deinen Vertrag.

Chaotiko 
Fragesteller
 17.07.2011, 11:16

Da hast wohl recht... werd ich machen. Hab noch nix gemeldet, nein.

Da kommt es darauf an, weswegen du verurteilt wurdest. Wenn es sich um eine Straftat handelt, (außer Verkehrsstrafrecht) kannst du die Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen.

Chaotiko 
Fragesteller
 17.07.2011, 11:15

Verstoß gegens BtmG. Keine Chance also?

Nichts davon bezahlt die Rechtsschutzversicherung.