Rechtsschutz bei gemeinsamer Wohnung, nur ein Partner?

2 Antworten

ja.

Es wird nur nicht die 13/10 Gebühr für 2 Parteien, sondern allenfalls die 10/10-tel Gebühr für eine Parteien erstattet. Wenn Sie mit im Mietvertrag stehen, sind Sie und Ihre Lebensgefährtin Gesamtschuldner. Danach kann jeder nicht nur auf die volle Summe in Anspruch genoommen werden, sondern auch selbst Ansprüche durchsetzen.

Mietrechtsschutz ist sowieso ein separater Baustein zum Familienrechtsschutz. Wenn ihr beide Mieter der Wohnung seid, und es kommt zum Rechtsstreit, kann der Versicherer die Kosten auf die Hälfte reduzieren, wenn sie nicht als versicherte Person mit angegeben ist.

Buerger41  27.11.2015, 23:51

Oha, Sie sollten sich mal im Gebührenrecht auf den neuesten Stand bringen und vielleicht auch in den ARB.