Rechtsschutz bei gemeinsamer Wohnung, nur ein Partner?
Hallo, ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Nun bin ich in eine gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin gezogen. Wir haben Haftpflicht und Hausrat zusammen in einer Police, nur Rechtsschutz wollte sie nicht.
Nun frage ich mich wie es sich verhält wenn wir mal einen Mietrechtsschutzfall haben? Wir stehen ja beide im Mietvertrag? Greift hier trotzdem meine Versicherung?
Vielen Dank!
2 Antworten
ja.
Es wird nur nicht die 13/10 Gebühr für 2 Parteien, sondern allenfalls die 10/10-tel Gebühr für eine Parteien erstattet. Wenn Sie mit im Mietvertrag stehen, sind Sie und Ihre Lebensgefährtin Gesamtschuldner. Danach kann jeder nicht nur auf die volle Summe in Anspruch genoommen werden, sondern auch selbst Ansprüche durchsetzen.
Mietrechtsschutz ist sowieso ein separater Baustein zum Familienrechtsschutz. Wenn ihr beide Mieter der Wohnung seid, und es kommt zum Rechtsstreit, kann der Versicherer die Kosten auf die Hälfte reduzieren, wenn sie nicht als versicherte Person mit angegeben ist.
Oha, Sie sollten sich mal im Gebührenrecht auf den neuesten Stand bringen und vielleicht auch in den ARB.