Partner in Haft gemeinsamer mietvertrag?

2 Antworten

Gemeinsamer Mietvertrag mit ihr und dir als gemeinsame Hauptmieter? Dann bekommst du sie ohne ihre Zustimmung ueberhaupt nicht aus dem Mietvertrag.

Du hast allerdings einen Anspruch auf ihre Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung. Verweigert sie diese, kannst du sie einklagen. Danach muesst ihr aber beide raus. Wenn du dennoch weiter dort wohnen willst, kannst du nur darauf hoffen, dass der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag mit dir als alleinigem Mieter schliesst. Dazu ist er aber nicht verpflichtet (und natuerlich auch nicht dazu, dies zu den gleichen Konditionen wie vorher zu tun).

Allein kannst du hingegen nicht kuendigen und der Vermieter kann sie auch nicht ohne ihre Zustimmung aus dem Mietvertrag entlassen.

Was soll den mit eurem gemeinsamen Kind werden? Wahrscheinlich habt ihr ja auch gemeinsam das Sorgerecht. Die Mutter wird also einiges mitzureden haben, wenn es darum geht, bei wem das Kind zukuenftig wohnen wird.

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, dann seid ihr beide auch gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber verpflichtet.

Der einfachste Weg wäre mit dem Vermieter zu sprechen, im Ansatz die Situation erklären, und gleichzeitig darum bitten, den anderen aus dem Mietvertrag ausscheiden zu lassen. In diesem Fall könntest du dann der alleinige Mieter werden, und in der Wohnung verbleiben.

Schwierig ist es dann manchmal in der Tat wenn der andere nicht Ausscheiden bzw. keine Trennung will. Da würde ich zur Sicherheit vorher besser informationen einholen. Etwa vom Anwalt, oder aber manchmal geben einem die Verbraucherzentralen auch oft Rat was man tun kann.

Der Vermieter kann sie ohne ihre Zustimmung nicht aus dem Mietvertrag entlassen.

@DerCaveman

Ja gut, aber sie ist 9 Monate im gefängnis, es würd darauf hinaus laufen das ich mir ne neue Wohnung suche, aber muss sie sich dann nicht zumindestens an der Miete beteiligen?

@Sphinxten

Wieso sollte sie sich an der Miete fuer deine neue Wohnung beteiligen muessen?

Oder meinst du die Miete fuer die bestehende gemeinsame Wohnung? An der muss sie sich bis zum Ende des Mietverhaeltnisses in dem Umfang beteiligen, den ihr untereinander vereinbart habt. Das ist allerdings nur eine Sache zwischen dir und ihr. Eurem Vermieter steht ja weiterhin die volle Miete zu und die kann er sich dann auch allein bei dir holen.

Die Frage ist allerdings, ob sie ueberhaupt die finanziellen Mittel hat, um den vereinbarten Mietanteil an dich zahlen zu koennen. Wenn nicht, guckst du in die Roehre.

@DerCaveman

Schade ich hab gehoft so mir einen Vorteil zu erschaffen, sie zahlt nicht ich kann sie so aus dem Mietvertrag rausbekommen.