Versicherungspolice nicht erhalten, bin ich dennoch versichert?

7 Antworten

Waren deine Anfragen schriftlich?

Hallo,

leider lassen sich Deine Frage so nicht beantworten, da zu viele Rückfragen noch offen sind:

  • Wo wurde der entsprechende Antrag gestellt (online, Versicherungsagentur, etc.)?
  • Wer hat den Antrag wohin versendet? Wie lange ist das her?
  • Wer hat die "Abwimmelungs-Aussagen" getroffen? Ein ev. Versicherungsvertreter/-makler/etc. oder die Versicherungsgesellschaft direkt?
  • Existiert eine Kopie vom Antrag (mit Datum und Unterschrift)?

Viele Grüße

Loroth

Hallo simav4343,

solange du keinen Versicherungsschein bekommen hast, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. (Es sei denn, der Versicherungsschein wurde von der Gesellschaft erstellt und ging auf dem Postweg verloren)

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es keinen Kontrahierungszwang. D.h., die Versicherung kann sich aussuchen ob sie dich versichern möchte oder nicht.

Da sich die Versicherung nicht hilfsbereit zeigt, solltest du dir einen anderen Anbieter suchen. Gerade im Bereich des Verkehrsrechtschutzes, gibt es genügend Anbieter die auf die 3 monatige Wartezeit verzichten.

Theoretisch bist du versichert, praktisch nicht. Hier gibt es den Unterschied zwischen formellem, materiellem und technischem Versicherungsbeginn. Solange der Erstbeitrag nicht bezahlt wurde, besteht faktisch auch kein Versicherungsschutz.

Ohne zu wissen wann und bei wem du einen Anrag unterschrieben hast, kann man das schwerlich beantworten.

Solange du nicht gezählt hast bist du nicht versichert. Es ist nun mal so das du bezahlt haben musst oder aber eine Schriftliche Bestätigung das die Versicherung den Vertrag angenommen hat.