Rechtslage, Bus Haltestelle?

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Ich habe noch keinen Bus mit Notbremse gesehen ...

Rein rechtlich: wenn der Fahrer - aus welchem Grunde auch immer - Deine gewünschte Haltestelle "verpasst" hat, dann darf er Dich (im Wesentlichen aus versicherungstechnischen Gründen) offiziell gar nicht anderswo aussteigen lassen, als an der nächsten Haltestelle.

(Das steht auch normalerweise so in den Beförderungsbedingungen. "Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen", BefBedV §4(3).)

Dass der Fahrer das Haltewunschsignal übersieht oder überhört, kann leider schon mal passieren - neulich hat es z. B. so stark geregnet, dass ich durch das laute Rauschen die Klingel mehrfach tatsächlich nicht gehört habe. Und in einem vollen Bus (oder auch bei lautem Regen o. ä.) kann es dann auch schon mal sein, dass auch Dein Rufen nicht gehört wird. Und selbst wenn doch, kann ein "vorschriftstreuer" Fahrer eben der Meinung sein, einen Ausstieg "unterwegs" nicht verantworten zu können - wenn dabei nämlich irgendwas passiert (z. B. Du stolperst und stürzt oder Dir den Fuß verknackst, oder ein Autofahrer den Bus oder Dich anfährt) machen die Versicherungen u. U. ziemlichen Ärger, mit etwas Pech können die Kosten dann am Fahrer hängen bleiben.

Ich selber lasse dann allerdings normalerweise schon die Leute auch "unterwegs" raus, ist ja i. d. R. mein Fehler gewesen ...

Nein, darfst Du nicht, da kein Notfall vorliegt

Die Notbremse sendet lediglich ein Nothaltesignal an den Fahrer. Der Bus hält nicht direkt sondern nur wenn der Fahrer bremst. Dazu ist das kein Notfall und du machst dich strafbar ;)

Nein, denn es liegt kein Notfall vor.