Kann ein Busfahrer das machen?

7 Antworten

Wenn der Busfahrer sich rechtlich immer auf der sicheren Seite befinden möchte, sollte er Fahrgäste nur an der Haltestelle ein- und aussteigen lassen.

Es gibt aber Busunternehmen, die das "Halten auf Wunsch" in ihren Beförderungsbedingungen drin haben. Das ist natürlich sehr fahrgastfreundlich (Mir würde es auf jeden Fall zusagen!). Aber das bürdet dem Busfahrer eine ganz schöne Verantwortung auf: Er muss ad hoc entscheiden, ob ein Aussteigen an Stelle X wirklich gefahrlos möglich ist. Bei dieser Entscheidung muss er nicht nur die Verkehrssituation im Auge haben, sondern gleichzeitig die Beschaffenheit der Straße oder des Gehwegs, wohin der Fahrgast tritt, wie auch dessen körperliche Verfassung.

Wenn etwas passiert, ist es keineswegs so, dass das Busunternehmen automatisch für alle Schäden haftet - auch dann nicht, wenn die Bef.bedingungen dieses "Halten auf Wunsch" ausdrücklich möglich machen. Denn der Busfahrer hat grundsätzlich das Recht, diesem Fahrgastwunsch nicht nachzukommen, weil er z.B. die Situation als zu gefährlich einschätzt. Er entscheidet, ob Ja oder Nein. Entscheidet er falsch, ist er verantwortlich und haftet auch für den Schaden. Ob aber komplett oder ob ein Mitverschulden des Fahrgastes vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Für den Busfahrer ist es in jedem Fall besser, wenn dieses "Halten auf Wunsch" seitens des Busunternehmens gar nicht angeboten wird. Der Dumme ist nämlich im Zweifelsfalle immer er.

Woher ich das weiß:Recherche

Naja,also sowas habe ich in Deutschland noch nie erlebt.Trotzdessen ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt jemanden einfach so mitten auf der Straße aussteigen zu lassen.Doch ich glaube nicht,dass jemand wegen sowas seinen Job verlieren würde.Es stimmt,dass wenn etwas vorfallen würde wie z.B ein Unfall,dann müsste der Busfahrer haften,weil es ist ja seine Verantwortung die Menschen sicher von A nach B zu bringen....

Solange er die Leute nicht im absoluten Halteverbot herauslässt.

Wenn auf Grund eines Fehlverhaltens von ihm ein Schaden entsteht, haftet sein Betrieb auch für ihn.

Verboten ist das aber nicht.

So einfach ist das leider nicht!

Nein, das ist erlaubt, in manchen Verkehrsbetrieben sogar explizit erwünscht und ein Service, wegen der Sicherheit, z.b. Nachts das Damen nicht so weit nach Hause müssen, ältere Leute u.s.w.

Ein Service, der zu Lasten des Busfahrers geht, wenn er die Gefahr falsch einschätzt. Passiert was und vom Gericht wird das Fahrerverhalten als "grob fahrlässig" eingeschätzt, muss der Fahrer u.U. allein für den Schaden gerade stehen. Das Busunternehmen ist sogar dann aus dem Schneider, wenn es das "Halten auf Wunsch" in seinen Beförderungsbedingungen drin hat.

Wegen versicherungstechnischen Gründen darf der Busfahrer die Fahrgäste nur an den die dafür vorgesehenen Haltestellen rauslassen