Rechtsfrage, darf ich auf meinem eigenem Weg kurz stehen fürs be und entladen?

3 Antworten

hat er für die Garage eine Baugenehmigung von Dir erhalten? wie lange steht diese denn schon dort?

schelm1  08.02.2020, 12:34
er ja die Zufahrt zu seiner Garage hat, habe ich auch so von Anwälten bestätigt bekommen.
ChristianKlaus  08.02.2020, 12:35
@schelm1

die Garag steht doch teilweise auf Deinem Grundstück, hast Du ihm das erlaubt so???

ChristianKlaus  09.02.2020, 15:46
@Kgkekw8

dann muss er die Garage wegsetzen

Wem gehört des betreffende Flurstück des Weges und wurde für die Garage ein Wegerecht auf dem betreffenden Flurstück gunddinglich gesichert/eingetragen? Und warum steht die Garage zum Teil auf deinem Grundstück und seit wann?

Sofern Sei aufgrund notarieller Vereinbarung Ihr eigenes Recht dort zu fahren aufgegeben haben, hat Ihr Fahrzeug dort nicht zu stehen, weder kurz noch länger.

Soweit Sie dort das Gehrecht behalten haben, dürfen Ihre Einkäufe über den Weg "heimschleppen", dies aber ohne das Geh- Fahrrecht des zu Gunsten des Dritten belasteten Grundstückes zu beeinträchtigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung