Zufahrt zu eigenem Grundstück zugeparkt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da laufen zwei Sachen ab:

1. Dein Bruder begeht eine Besitzstörung (nicht strafbewehrt), gegen die du das Recht des sofortigen Abschleppen oder Umsetzen hast. Eine Herausgabe des Fahrzeugs nur gegen sofortige Zahlung der Kosten ist zulässig.

2. Dein absichtliches Zuparken kann als Nötigung angesehen und bestraft werden. Vorsicht mit solchen Maßnahmen. Das rechtswidrige Handeln anderer berechtigt nicht seinerseits zu strafbaren Handeln.

Vor ergreifbaren Maßnahmen sollte aber zunächst das Gespräch gesucht und die möglichen Folgen klargestellt werden. Bringt mehr als sofort zuzuschlagen.

Danke für die ausführliche Antwort :)

Das was du gemacht hast ist nötigung du hättest gleich die polizei anrufen können. Da muss man aber noch berücksichtigrn ob die parkenden autos am privatgrund oder öffentlichen raum abgestell wurden

Das war alles privat Grundstück

und dein bruder hat auch einen stellplatz bzw. das recht das grundstück zu nutzen?

Nein das ist nur mein Grundstück jedoch könnte er die Garage meiner Eltern jederzeit befahren und dort parken. Habe ihm zwar erlaubt da ein Auto zu stellen aber das hat sich jetzt erledigt

wenn er nur ein fahrzeug parken darf bzw. jetzt keins mehr ist das befahren aktuell hausfriedens bruch. lass dich nicht beirren und zieh dein ding durch.

Und das innerhalb der Familie ????????

Da muss aber schwer etwas im Argen liegen, das würde ich mal bei einem vernünftigen Gespräch klären statt zur Polizei zu rennen !!

mein Bruder ist Beamter bei der Justiz er meint er kennt und weiß alles besser und ist immer im Recht. Und seine Freunde von gestern sind ebenfalls alle bei der Justiz das regt mich sowas von auf das die meinen mein Parkplatz wäre für alle da und dann auch noch zu meinen die wären im Recht.

@Frittenk0pp

Dann sollten sie schnellstens ihr Prüfungen wiederholen. So etwas Einfaches wie Eigentum, Besitz, Besitzstörung und Nötigung lernt man in der Ausbildung als Justizvollzugsbeamter in den ersten 4 Wochen.

@Frittenk0pp

Ein Justizbeamter hat vielleicht Kenntnis vom Strafvollzugsgesetz, bürgerliches Recht dürfte in dessen Ausbildung - wenn überhaupt - nur am Rande durchgenommen werden. Verbotene Eigenmacht, Besitz- oder Eigentumsstörung und erlaubte Selbsthilfe kommen da mit Sicherheit nicht vor.

Ja aber er meint er wäre egal was er tut im Recht da er ja die besten Anwälte und Richter kennt und droht mir dann mir eine rein zuhauen und würde dann behaupten ich hätte angefangen. Habe ihm jetzt die Parkmöglichkeit auf meinem Grundstück ganz entzogen

@Frittenk0pp

Diese Sprüche kenne ich zu genüge... solche Sprücheklopfer sollte man nicht für voll nehmen. Wer droht, beabsichtigt nur die Einschüchterung, nicht aber die Tat. Gefährlicher sind die, mit denen man zwar reden kann, aber nicht drohen sondern hart und entschlossen handeln.

Lass dich nicht beirren, du bist im Recht.

Danke für deine Antwort :) Man sagt ja immer nur wer laut wird ist im Unrecht.

Dann rufe selbst die Polizei/ Ordnungsamt. Diese können das Abschleppen veranlassen und dem Halter die Kosten auferlegen. Wenn du selbst direkt abschleppen lässt, kann es sein, dass du es bezahlen musst. Aber da es sich um deinen Bruder handelt, könnt ihr es denn nicht unter euch klären?

Ich versuche es jetzt seit 1 Jahr. Mal geht es gut und mal nicht. Er meint immer er hätte das Recht da zu parken dabei ist mir das echt egal wenn der sich auf 1 Stellplatz stellt aber nicht das seine Freunde mir alles voll parken und er meint die dürfen das

@Frittenk0pp

ist doch wohl klatr , dass die das nicht dürfen --da ist wohl mehr im spiel bei euch beiden brüdern da solltet ihr mal in aller ruhe seperat drüber reden !!