Nachtrag Versicherung widerrufen?

5 Antworten

Nein - denn du hast dem Versicherer ja falsche Angaben gemacht.

Aber selbst wenn sich die Versicherung darauf einlassen würde, müsstest du für die Zeit vom März bis heute einen Beitrag nach Kurztarif bezahlen, der liegt meistens so bei 125 %.

Und selbst wenn du eine neue Kfz-Versicherung finden würdest, auch nur nach SF 3

Alternativ hast du aber auch die Möglichkeit dein Auto abzumelden und mit dem Fahrrad zu fahren oder per Fuß durch die Landschaft zu gondeln.

Wenn gerad mal jemand hier unterwegs is nutz ich mal die Chance, ich brauch ne Versicherung fürn Oldtimer in Kürze.

2. Wagen und Garage sind vorhanden, von letzterer bin ich aber kein Freund wegen der Belüftung vom Blech. Wäre es schlimm wenn der Oldie trotz vorhandener Garage nie drin steht?

@NX7800

Als Oldtimer können Autos versichert werden die erstmalig vor dem 31.12.1979 zugelassen wurden.

Fahrzeuge die erstmalig zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1986 zugelassen wurden können als Youngtimer versichert werden.

Weitere Voraussetzungen:

die sich in einem guten und weitgehend originalen Zustand befinden;

die nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden, d.h. für den täglichen Gebrauch muss ein Pkw uneingeschränkt zur Verfügung stehen (Kfz-Schein-Kopie des Alltagsfahrzeugs - muss nicht bei uns versichert sein -  ist dem Antrag beizufügen);

die eine geringe jährliche Fahrleistung (< 8.000 km) haben;

die in einer Garage untergebracht werden;

wenn vier aktuelle Fotos (schräg von vorn und hinten, Motorraum, Innenraum), Kopie des Kfz-Briefs, Wert- und Zustandsangabe.    Ab einem Fahrzeugwert von 25.000 Euro/Pkw oder 10.000 Euro/Motorräder und sonstige Oldtimer) muss ein Gutachten vorliegen. Ein Kurzcheck kann nur bei Marktwerten bis 50.000 Euro akzeptiert werden. Bei höheren Marktwerten ist ein sog. Vollgutachten/Standardbewertung erforderlich;

wenn deren Nutzer mindestens 23 Jahre alt sind.

@NX7800

Frag mal bei Oldie-Car, das sind die Spezis. Suche unter OCC.

Das steht doch alles im Nachtrag, einfach einmal lesen, was so alles möglich ist. Frage ggf. auch Deinen Berater.

Da wie in anderen Antworten erwähnt hier die Fortführung des neu abgeschlossenen Vertrags sinnvoller ist, gibt es vielleicht eine kleine Chance:

Ganz wenige Versicherungsgesellschaften (i.d.R. aber keine Direktversicherer) führen Sondereinstufungen anderer Versicherer weiter wenn diese per letztem Versicherungsschein nachgewiesen werden.

Also bei neuer Gesellschaft einfach mal nachfragen.

Sei einfach ehrlich und schicke denen eine mail oder Post dass du dich entschuldigst weil du dich wegen der komplizierten Sachlage geirrt hast. Das geht dann zum Chef bei denen und der entscheidet die Sache. Das dauert meist ein paar Tage und vielleicht geht es dann optimal weiter.....

Es kommt häufig vor, daß die Leute ihre Sondereinstufungen vergessen. Das hat nichts mit wissentlicher Falschangabe zu tun! Auf jeder Rechnung steht SF5, da denkt man doch es ist so richtig. Nirgendwo steht SF3, die Sondereinstufung erkennt der Fachmann nur an einem kleinen Nebensatz.

Hättest dort bleiben sollen mit deinem Auto.

Nun ist es zu spät, die Sondereinstufung wird nämlich nicht übernommen vom neuen Versicherer. Du kannst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und versuchen die SF5 wieder zu bekommen. Das geht nur bei deinem alten Versicherer. Zumindest würde ich die Preise vergleichen.

Du kannst auch sofort widerrufen, jedoch bekommst du ein Problem. Ein neuer Vertrag gilt erst ab heute/ Tag der Zulassung. Zwischen März und Juni wird nach Kurztarif abgerechnet, was teuer ist. Du kannst dich nicht rückwirkend ab März neu versichern.