Ohne Rechtschutzversicherung gegen ehem. Arbeitgeber klagen?!

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Ein Arbeitszeugnis darf überhaupt keine offensichtlichen negativen Äußerungen beinhalten, das wäre rechtswidrig. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Zeugnis die übliche Floskeln beinhaltet und diese nicht gerade positiv sind.

Ganz davon abzusehen: Ich kümmere mich in unserer Firma auch um die Neueinstellungen. Sicherlich werden das andere Personalchefs auch anders handhaben, aber mich interessieren aus oben genanntem Grund Arbeitszeugnisse recht wenig. Entscheidend sind da schon eher Qualifikationen und letztendlich der Gesamteindruck des Bewerbers. Ob Du also wegen einem negativen AZ wirklich einen großen Terz machen solltest... ich würde es nicht machen, aber das musst Du natürlich selber wissen.

Letztendlich ist eine Rechtschutzversicherung für die Zukunft ratsam. Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber beispielsweise wegen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung und Klage auf Lohnfortzahlung/Abfindung kan sehr schnell mal 4000-5000 Euro (und mehr) kosten, dass weiß ich aus eigener Erfahrung im Familienkreis.

Jetzt möchte ich gerne beim Arbeitsgericht klagen, habe aber keine Rechtschutzversicherung....

Klage einreichen kann man ohne Rechtsschutzversicherung. Da entstehen keine Kosten. Wenn du dir (für später) einen Anwalt nicht leisten kannst, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Bei meiner Rechtsscutzversicherung, die mit den 4 großen Buchstaben, kann man auch nachträglich nicht versicherte Bereiche bei Eintreten eines nicht versicherten Rechtschutzfalles absichern / versichern. Vielleicht ist das auch möglich, wenn du noch keine Versicherung bei dieser Versicherung hast. Das könntest du aber in einem der vielen ARAG-Büros klären.

Buerger41  25.06.2014, 17:08

Also , das macht die ARAG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich keit nicht.

Eine Klage beim Arbeitsgericht ist kostenlos und es besteht kein Anwaltszwang. Zudem kann man unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen.

Aral59  26.06.2014, 05:20

Um Beratungskostenhilfe zu bekommen muss man Arbeitslosengeld II (unter 1000.-€) oder Sozialhilfe bekommen, dann kann man zum Amtsgericht bei der Abteilung Rechtspfleger einen Beratungshilfeschein bekommen und bei Aussicht von 50% Erfolgsaussicht kann dann auch Prozesskostenhilfe gewehrt werden.

L. G. Aral59

Du kannst selbst ohne Anwalt den Antrag auf eine Klage bei der Antragstelle des Arbeitsgerichts einreichen.Dort ist man dir bei der Formulierung des Antrags auch behilflich.

Naja was kann dir ohne passieren, du zahlst selbst, aber du wirst Recht bekommen, denn das Zeugnis darf nicht negativ sein.