Rechtliche Frage zum Internetanschluss/ Nachbar macht Probleme

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Lissy321,

ich möchte dir Mut machen.

Dein Nachbar bzw. der Besitzer des Hauses wird wahrscheinlich einen Mitversorgungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, der ihn verpflichtet uns nach Ankündigung Zugang zu den Schalträumlichkeiten zu gewähren. In diesem Fall haben wir wie von FordPrefect beschrieben durchaus Möglichkeiten.

Ist der Nachbar auch der Besitzer des Hauses? Wenn nein, weiß er bestimmt gar nichts von dem Mitversorgungsvertrag. In dem Fall wäre es ratsam, auch mal an den Besitzer des Hauses heranzutreten. Auf Wunsch schaue ich mir den Sachverhalt gerne mal genauer an. Ein Ping hier genügt.

Zum Überbrücken lege ich dir unseren Tarif Data Comfort Free https://www.t-mobile.de/data-comfort-free/0,26298,28534-_,00.html ans Herz. Das ist ein Schnuppertarif ohne Mindestvertragslaufzeit und Kosten - so wäre zumindest schon mal das Internet gesichert.

Es grüßt herzlich Nadine von Telekom hilft

Lissy321 
Fragesteller
 26.11.2014, 18:39

Der Nachbar ist auch Besitzer des Hauses. Von meiner Vermieterin weiß ich das bis vor ca. einem halben Jahr der Anschluss vom Keller unseres Hauses direkt zum Verteilerkasten (?) ging. Die Telekom hat dann den Nachbarn zwischengeschaltet und die ursprüngliche "Direktleitung" einem anderen Haus zugeordnet. Da meine Wohnung Erstbezug ist, wussten weder meine Vermieter noch der Nachbar von dieser Änderung.

Im Gespräch mit dem Nachbarn argumentierte er, dass die Physiotherapie rund um die Uhr erreichbar sein muss und seine Frau auch bist spät Abends am Rechner arbeiten muss, es also auf keinen Fall möglich ist auch nur mal für ein paar Minuten irgendwas zu schalten. (Als wären sie die einzigen Menschen die auf Internet/Telefon angewiesen sind. Und soll seine Frau doch in der Zeit in der der Techniker da ist mal 10min Kaffeepause machen :D)

Zudem sind die Anschlüsse etwas ungünstig gelegen (unter der Rezeption) und es müssten, soweit ich informiert bin ein paar Sachen aus dem Weg geräumt werden.

Als weiteres Argument brachte er, dass er in ferner Zukunft den Anschluss ja mal brauchen könnte. Für was konnte er mir allerdings nicht sagen.

Danke schon mal für den klasse Rat !

Telekomhilft  26.11.2014, 19:27
@Lissy321

Hallo Lissy321,

ich möchte noch mehr für dich tun. Wenn du das Kontaktformular www.telekom-hilft.de/kontaktformular-th ausfüllst, beratschlage ich mich gerne mal mit dem Außendienst, wie wir in diesem besonderen Fall am besten weiter vorgehen.

Einen schönen Abend wünscht Nadine von Telekom hilft

Telekomhilft  12.12.2014, 19:31
@Telekomhilft

Hallo Lissy321,

leider habe ich dich eben telefonisch nicht erreichen können und melde mich daher nun wieder hier bei dir.

Um mir einen Überblick verschaffen zu können, benötige ich deine Kundendaten zur Systemeinsicht. Magst du mir diese bitte über das Formular zukommen lassen? Dann werde ich sofort für dich aktiv.

Es grüßt herzlich Nadine von Telekom hilft

Telekomhilft  18.01.2015, 12:52
@Telekomhilft

Hallo Lissy321,

nun habe ich dich seit einigen Tagen nicht an die Strippe bekommen, dabei habe ich gute Nachrichten für dich. Ich hätte nun eine freie Leitung und auch einen konkreten Schalttermin. Ich bin nun etwas verunsichert, ob ich den Auftrag so stehen lassen soll oder ob du noch Änderungswünsche hast. Ich versuche also weiter, dich zu erreichen.

Einen entspannten Sonntag wünscht Nadine B. von Telekom hilft

Lissy321 
Fragesteller
 20.01.2015, 13:18
@Telekomhilft

Hallo,

Das sind ja schon mal gute Nachrichten ! Ja, der Auftrag soll definitiv bestehen bleiben. Allerdings hab ich noch ein, zwei Fragen. Könntest du mich nochmal telefonisch kontaktieren um konkrete Details zu besprechen ?

Vielen Dank schonmal

Schwierige Sache. Wie ist denn deine Wohnsituation? Hast du eventuell eine Satellitenschüssel? Drüber kann man auch Internet beziehen: http://www.teltarif.de/internet/satellit/

Siggy  25.11.2014, 13:41

Auch bei Kabelanschluß ist ein Internetzugang möglich.

Lissy321 
Fragesteller
 25.11.2014, 14:47

Ja, eine Satellitenschüssel hab ich sogar. Die Angebote die ich beim überfliegen finden konnte sehen sogar ziemlich gut aus. Dankeschön für den Tipp :)

Beim dritten mal kam er und mir wurde mitgeteilt, dass er für den Anschluss zusätzlich zum Nachbarn ins Haus muss.

Warum das denn? Ist das ein Doppelhaus und der Nachbar der Eigentümer/Mieter der anderen Hälfte?

Da der Nachbar nichts davon wusste und dort eine Praxis hat war er verständlicherweise verärgert und lies den Techniker auch nicht rein.

Verständlich. Ohne Voranmeldung während der Arbeitszeit mit vollem Wartezimmer würde ich mir das auch nicht ohne Weiteres gefallen lassen.

brachte zum Ausdruck das er auf keinen Fall möchte, dass etwas bei ihm im Haus geschalten wird

Das kann er zwar wollen, ist aber völlig irrelevant, sofern im Nachbarhaus dier Hauptverteiler steht.

und ich eine andere Lösung suchen muss (nach dem Motto, und wenn Telekom die Straße aufbaggern muss ist ihm das auch egal).

Nicht in seiner Entscheidungsgewalt. Mal ganz abgesehen davon, dass der Versorger ganz sicher nicht ein separates Kabel zieht, nur um ihm einen Gefallen zu tun.

Laut Telekom ist der Nachbar rechtlich verpflichtet ihnen jederzeit Zugang zu gewähren. Der nächste Termin ist also am 2.1.2015 und Telekom sicherte mir zu sich mit dem Nachbarn in Verbindung zusetzen und die Sache für mich zu klären.

So ist es. Wenn in einem anderen Gebäude/Gebäudeteil ein HVT gesetzt wurde, ist der Eigentümer verpflichtet, dem Netzbetreiber Zugang zu gewähren nach Voranmeldung. Verweigert er das grundlos, kann ihm der Netzbetreiber nicht nur den zusätzlichen Aufwand zzgl. Schadenersatz in Rechnung stellen, sondern sich sogar ggfs. mit Beschluss den Zugang erzwingen.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, falls der Nachbar sich unkooperativ zeigen sollte ?

Realistisch? Umziehen.

Lissy321 
Fragesteller
 25.11.2014, 14:04

Um Grabungsarbeiten zu sparen hat die Telekom die Leitung beim Nachbarn "zwischen geschalten".

Ich mach dem Nachbarn wirklich keinen Vorwurf, dass er den Techniker an besagtem Tag nicht rein gelassen hat und kann ihn auch verstehen, zumal sich der Techniker nicht mal anständig ausgewiesen hat oder zumindest den Auftrag vorgelegt hat... Allerdings hab ich mich dafür bereits ja entschuldigt und versucht ihm anzubieten den Termin so zu legen das der Praxisbetrieb nicht/ so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Okay, gut zu wissen, dass der Nachbar im Prinzip keine Wahl hat. Ich werde auch trotzdem nochmal das Gespräch suchen und Versuchen ihm auf freundliche Weise die Lage klar zu machen.

Umziehen wäre wirklich die letzte Option. Und falls nach der Prüfungszeit noch kein Internet vorhanden ist, werd ich das auch tun.

Dann bleibt wohl nur noch der Surfstick. Aber wenn die Tkom sagt, man ist rechtlich verpflichtet, wird er iwann Zugang gewähren müssen. Obwohl ich noch nie gehört habe, das man beim Nachbarn in die Wohnun gmuss für deneigenen Anschluß. Die Verteiler liegen doch meist im Kellerbereich.

Lissy321 
Fragesteller
 25.11.2014, 13:39

Der Verteiler liegt auch bei uns im Keller, die Telekom hat jedoch einen Anschluss auf das Haus des Nachbarn zwischen geschalten und den ursprünglichen "Direkt"Anschluss einem anderen Haus zukommen lassen um Grabungsarbeiten zu sparen.

FordPrefect  25.11.2014, 13:45
@Lissy321

S.o. - in diesem Fall ist der Eigentümer verpflichtet, den Zugang zu gewähren.

Da hast Du echt schlechte Karten:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

Wenn der Nachbar nicht will, gibts keinen Weg.

Lissy321 
Fragesteller
 25.11.2014, 13:47

Wirklich ? Von der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass nach derer AGBs und dem Telekommunikationgesetz der Nachbar rechtlich verpflichtet ist der Telekom für jegliche Arbeiten an deren Eigentum in seinem Haus Zugang zu gewähren...

Roderic  25.11.2014, 13:56
@Lissy321

Nur mit seinem ausdrücklichen Einverständnis. Wenn er nicht möchte, dann :-(

Bei Verweis aufs GG gehen alle Anwälte sofort in Deckung.

FordPrefect  25.11.2014, 14:06
@Roderic

Nein, nicht in diesem Fall. Der Verweis auf das GG geht ins Leere, da es sich um anzukündigende Arbeiten an den installierten Geräten handelt. Zudem kann ihm die Telekom dann fristlos wegen Vertragsbruch kündigen, und die Anlagen zurückfordern.

Roderic  25.11.2014, 14:09
@FordPrefect

Das klingt nach noch mehr Ärger und einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit.

Lissy: Ich sagte doch, die Situation ist nicht ganz einfach.

FordPrefect  25.11.2014, 14:50
@Roderic

Nö, eigentlich ist das sogar sehr praktisch - denn den Ärger hat der Nachbar mit dem Netzbetreiber, nicht mit dem TE. Aber das ist sowieso Unsinn; alles, was der Techniker vor Ort machen muss, ist die Verdrahtung am ÜP so zu ändern, dass am Anschluss des TE (V)DSL aufgeschaltet werden kann (sprich das Signal ankommt). Wir reden hier ja nicht von Kabelneuverlegungen etc., sondern es geht alleine um die Schaltung auf den Anschluss des TE.