Muss der vermieter zahlen( internet telefondose)?

7 Antworten

Bevor der Telekom-Mann da war hattet ihr oben auch Internet?

Meiner Meinung nach muss der Vermieter dafür aufkommen. Dass die Leitungen nicht funktionieren, ist nicht euer Verschulden und ist auch nicht durch den häufigen Gebrauch durch euch aufgetreten.

wir nicht, nein. die vormieterin ebenfalls nicht. der erstmieter soweit ich weiss aber schon.

bei euch in der Wohnung ist keine Dose für den Anschluss?

keine Regelung im Mietvertrag - das ist euer Vergnügen dafür aufzukommen

in der wohnung ist eine dose. auch angeklemmt. wir hatten vorher hier kein internet oder telefon gebraucht.

@resaone

sollte an der Dose kein Inet machbar sein, so habt ihr zu zahlen, muss ja geändert werden

Du natürlich...der Vermieter darf dir lediglich nicht verweigern, dass du zu deinem Internetanschluss kommst.
Du kannst ihn gern mal fragen, ob er sich beteiligt, aber letztendlich bleibt das bei dir.
Bist du denn bei Telekom direkt oder sollte der nur einen Anschluss legen?

wir sind bei 1&1 und der sollte nur den Anschluss freigeben. dose usw. war schon vorhanden...

@resaone

Ab wann soll denn die Schaltung offiziell erfolgen?
Wenn die heute ist, musst du dich noch gedulden.
Wenn sie schon war, dann bei 1&1 anrufen, dass der Anschluss noch nicht funktioniert. Dann muss der TCom Techniker noch einmal raus.
Das Signal muss schon bei dir oben in der Dose ankommen.
Schlecht wäre nur, wenn der Techniker feststellt, dass die Steigleitung defekt ist. Dann können recht hohe Kosten entstehen.


Der Vermieter müßte nur zahlen, wenn Euch mietvertraglich ein Internet-/Telefonanschluß zugesichert wurde. Zur Grundausstattung einer Wohnung/Haus gehört ein Telefon-/Internetanschluß nämlich keineswegs.

Ansonsten wäre der Vermieter lediglich dazu verpflichtet seine Zustimmung zu den Arbeiten des Internetanbieters/Telekom zu erteilen. Die Kosten hierfür sind dann Sache des Mieters.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/telefonanschluss.htm



Das ist falsch! Gibt es in den Mieträumen irgendwo eine Telefonanschlussdose, so darf man als Mieter, der eine Wohnung besichtigt, auch davon ausgehen, dass diese nicht nur Zierde ist, sondern auch so verdrahted ist, dass von einem Hausanschlusskasten auch Signale dort ankommen. Alles andere wäre eine Täuschung.

Somit ist es Sache des Vermieters, dass die Verbindung zur Telefonanschlussdose wieder hergestellt wird.

ich gehe stark davon aus, euer vermieter hat auch kein internet vertraglich zugesichert.. insofern hast du keinen anspruch und wenn du welches haben willst, ist das dein vergnügen, das du aus eigener tasche zahlen musst...