Rechtliche Folgen Eierwerfen?

2 Antworten

Bei einem Ei kann man kaum von Sachbeschädigung sprechen. Allerdings sind zivilrechtliche Forderungen möglich.

Ein Freund von mir sagt: Das ist Sachbeschädigung. Ist zwar nach § 303 StGB auch strafrechtlich ein Delikt, aber idR folgt da nichts. Allerdings kann der Eigentümer evtl. zum Beispiel eine Fassadenreinigung verlangen.