Elternzeit bei neuem AG Anmelden sinvoll?
Guten Tag Leute,
ich mache mir gerade Gedanken über folgenden Vorfall. Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt. Habe bisher als Bauingenieur ca. 3 Jahre bei der selben Firma gearbeitet.
Nun beginne ich ab dem 01.03.2020 bei einem neuen Unternehmen als Bauleiter. Jedoch besteht aktuell Kinderwunsch bei mir meiner Frau.
Ich habe jedoch 6 Monate Probezeit und müsste bei erfolgreicher Schwangerschaft mein Elternzeit/Vaterschaftsurlaub schon in dieser Zeit beantragen.
Wäre dies überhaupt sinvoll oder riskiere ich dabei eine Feste Übernahme? Ich meine ich komme theoretisch direkt damit, dass ich nach der Probezeit in Vaterschaftsurlaub gehen möchte.
Bitte hierbei um Rat.
4 Antworten
Das kommt ganz auf die Einstellung der Firma an.
Es gibt sicherlich sehr viele Firmen die würden dich noch in der Probezeit wieder kündigen wenn du denen mit Vaterschaftsurlaub kommst.
Andere wiederum sehen das als Absicherung für die Zukunft und haben da kein Problem mit.
Wo hast Du denn ein Problem?
Du fängst in ein paar Wochen im neuen Betrieb an, das Kündigungsschutzgesetz greift nach sechs Monaten (wenn es kein Kleinbetrieb ist), Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn verlangt werden.
Deine Frau ist noch nicht schwanger und bis zur Geburt dauert es ja auch noch.
Warum fragst Du nach einer "festen Übernahme"? Hast Du einen befristeten Arbeitsvertrag (was ich mir nicht vorstellen kann)?
Wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest und die ersten sechs Monate "hinter Dir" hast, kann doch nichts passieren
Da ist doch eher die Frage, ob du bei einem AG arbeiten möchtest, bei dem so etwas ein Problem darstellt. Als Bauingenieur sollte die Suche nach einem anderen Job doch kein Problem darstellen.
Aber ehrlich gesagt ist die Gefahr, dass du das ganze in der Probezeit anmelden musst, verschwindend gering.
Mein Gott, sorry:
A) Ist sie ja scheinbar noch NICHT schwanger
B) Dann verschiebt doch euren Kinderwunsch um lächerliche 6 Monate
C) Genießt man dann nicht trotz Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz???
Wenn der Vater schwanger werden würde, hätte er tatsächlich einen sehr umfassenden Kündigungsschutz, auch in der Probezeit.
Zu c- Ja, aber nur als Frau!