Hohe Krankheitstage - Übernahme JAV unzumutbar?

7 Antworten

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Um eine unbefristete Übernahme zu beanspruchen, muss der JAV lediglich innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangen. Hat er dies getan, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem JAV ein unbefristetes Arbeitsplatzangebot zu machen. Der Arbeitgeber kann zwar dem JAV gegenüber, spätestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildungszeit, mitteilen, dass er diesen nicht übernehmen möchte, allerdings entbindet ihn diese Mitteilung nicht von der Pflicht den JAV zu übernehmen. 

Die Rechtslage scheint eindeutig. Nur, willst Du Dich in einen unbefristeten Vertrag hineinklagen ? Sprich noch mal mit Deinem Arbeitgeber.

bin seit knapp 2 Monaten zur JAV gewählt worden.

OK.

Bald habe ich meine mündliche Prüfung und meine Ausbildung ist Zuende..

Abschluss Februar 2019, ergo Ende der Ausbildung mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, sofern nicht das vereinbarte Ende der Ausbildung vor diesem Datum liegt.

Ich habe an meinen Arbeitgeber den Antrag auf "Weiterbeschäftigung nach Ende der Ausbildung" rechtzeitig zugeschickt.

Das wäre also innerhalb der3 Monate vor dem Ende der Ausbildung.

Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf den unbefristeten Vertrag habe egal ob ich JAV bin oder nicht, da ich viele Krankheitstage seit Anfang meiner Ausbildung habe.

Diese Aussage ist m.E. in dieser Form falsch. Allerdings hängt es sehr stark von den genauen Fristen ab, welche Regelung hier greift. Denn wenn die Wahl zur JAV bereits innerhalb der 3-Monatsfrist vor dem Ende der Ausbildung erst erfolgte, dann greift die Schutzklausel hier ggfs. nicht mehr. Also - wann erfolgte die Wahl und wann endet die Ausbildung?

Sofern die Fristen eingehalten wurden, muss dir der AG zwar ein Angebot zur Übernahme machen, kann dies aber mit Hilfe einer Feststellungsklage gem. § 78 a Abs. IV BetrVG auflösen lassen, sofern der AG dies wiederum korrekt ankündigt. Wie aussichtsreich dies wäre, lässt sich ohne fachanwaltlichen Rat kaum realistisch einschätzen.

Ich bin zwar ÖD aber vllt hilft es dir. Ich bin selbst JAV und hatte gesundheitliche Probleme. Mir wurde gesagt ich würde evtl. nicht übernommen weil mich kein Fachdienst haben wollte (hat sich als Unwahrheit herausgestellt, aber das ist ne andere Geschichte). Habe mich also in die JAV wählen lassen und somit meinem AG die Pistole mehr oder weniger auf die Brust gesetzt. Wenn du den Antrag gestellt hast auf unbefristete Übernahme bliebe denen nur noch der Weg zum Gericht um dir keinen unbefristeten AV zu geben. Weis sie mal auf den § hin. Mal schauen was sie dann sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rina995 
Fragesteller
 21.01.2019, 15:05

Habe ich bereits gelesen... Da steht nichts von Krankheitstagen :-( Danke trotzdem.

Dorie2009  21.01.2019, 15:25
@Rina995

Du hast als Frage geschrieben.. Übernahme JAV unzumutbar? Dieser Link sollte die Antwort darauf sein. Ich dachte, daß es ein Teil des Problems ist.

du hast einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wegen Fehlzeiten können die dir keinen befristen Vertrag vorlegen.

Die Abmahnung ist sicher zu unrecht erfolgt und kann nicht verwertet werden.