Kann ich der Hausverwaltung unbezahlten Urlaub wegen eines Handwerkers in Rechnung stellen?

7 Antworten

Entweder Du entscheidest Dich selbst vor Ort zu sein oder Du bestimmst eine Person Deines Vertrauens. Der Vermieter wird Dir keinen Arbeitsausfall zahlen. Theoretisch reicht es den Handwerker rein zu lassen. Wenn Du ihn nicht alleine in der Wohnung lassen möchtest, musst Du eben da sein - das kann aber nicht das Problem Deines Vermieters sein (ihm in Rechnung gestellt werden).

Schlüssel deponieren und HW in die Wohnung lassen.

Finde ich nichts bei, zumal wenn es der ist, den mein VM immer beauftragt.

Urlaub würde ich dafür gewiss nicht nehmen und den muss Dir auch keiner ersetzen. Da der HW ja auch ohne Dich in der Whg klarkommt.

Es ist Dir zuzumuten. Es kann immer mal sein, dass Reparaturarbeiten in der Wohnung durchgeführt werden müssen. Da Du keine Urlaubstage mehr hast, müßtest Du die Arbeiten auf nächstes Jahr verschieben. Das dürfte wiederum der HV bzw. dem Vermieter nicht zuzumuten sein.

Dagegen ist es durchaus zumutbar, dass sich ein Mieter den ein oder anderen Tag, so 2 bis 3 Tage Urlaub bis ca. Ende des Jahres aufbewahrt. Schließlich kann es noch mehr persönliche Ereignisse geben, die Urlaub erforderlich machen.

Unabhängig davon: Sperr alles, was irgendwie wertvoll ist in die Zimmer ein, in die der Handwerker nicht muss. Alles andere kannst Du ihm doch zugänglich machen und darauf vertrauen, dass er schon dafür sorgen wird, dass außer ihm niemand außer vielleicht HV und Vermieter zur Besichtigung des Schadens oder der Beseitigung in die Wohnung kommt.

Das sind doch ganz alltägliche Vorkommnisse.

Denke auch daran, wie schwer es ist, überhaupt Handwerker zu bekommen. Die haben alle voll Auftragsbücher.

Als Mieter musst und solltest Du mit dem Vermieter eine Lösung finden

es ist möglich, sofern die Arbeiten nicht zwingend sofort erledigt werden müssen, dass du den Zeitpunkt selbst bestimmst. Sprich wenn du 2 Tage Zeit dafür hast. 

Denn du musst als Mieter keine Personen, auch keiner Handwerker, unbeaufsichtigt in deine Wohnung lassen. Egal wer Eigentümer ist.

Aber in Rechnung stellen kannst du es grundsätzlich nicht. Theoretisch aber Schadensersatz fordern was nur gerichtlich geklärt werden kann.