Recht auf Umgang mit den Geschwistern?

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b) Geschwisterumgang
Gem. § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister ein gegenseitiges Umgangsrecht. Darauf, ob eine soziale Gemeinschaft durch Zusammenleben in der Vergangenheit bestanden hat, kommt es nicht an. Dies gilt auch für Halbgeschwister und Adoptivgeschwister. Der Anspruch von Stiefgeschwistern auf Umgang miteinander ergibt sich aus § 1685 Abs. 2 BGB, wenn die dort genannten Voraussetzungen(insb. die sozial-familiäre Beziehung) gegeben sind.
Zur Gewährung des Geschwisterumgangs sind die Erwachsenen verpflichtet, in deren Obhut sich minderjährige Geschwister befinden. Weigern sie sich, so ist der Antrag auf Umgangsregelung gegen diese zu richten. Das Familiengericht kann über Umgangswünsche von Kindern jedoch auch ohne förmlichen Antrag von Amts wegen entscheiden.

http://www.famrb.de/0407_aufsatz.pdf

Wende dich an das zuständige Jugendamt und bitte für deinen Sohn um Geschwisterkontakte. Unter Umständen sind diese aber in der momentanen Situation (kurz nach der Herausnahem der Kinder aus der Herkunftsfamilie9 noch nicht angesagt, da die Kinder zunächst in ihren Pflegefamilien ankommen sollen.

Nicht immer ist es günstig, gleich mit Paragraphen und Anwälten um die Ecke zu kommen.

Manchmal muss man auch das Wohl des anderen im Auge haben.

OnkelSam4711 
Fragesteller
 11.03.2020, 11:27

Ja. Das stimmt Wohl. Problem ist nur leider das ich selbst etwas auf Kriegsfuß stehe mit dem JA und im Grunde froh bin für jeden Tag wo die sich nicht bei mir melden. :D Aber Gut. Ggf. werde ich mein Anliegen dann vortragen wenn die das nächste Mal an mich herantreten. Solange bin ich froh wenn ich Ruhe habe vor denen.

Ich würde zuerst mal mit dem Jugendamt sprechen.

Die wollen im Normalfall nicht, dass die Beziehungen zu Geschwistern abbrechen.

Gibt natürlich auch immer mal blöde Mitarbeiter. Gegen die kann man mit dem Anwalt vor Gericht klagen. Sollte aber zügig passieren.

Es gibt für Geschwister, Großeltern und Personen mit fester Bindung zum Kind ein gesetzliches Umgangsrecht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

du musst dich hierzu an das jugendamt wenden und um termine zum umgang zwischen den geschwistern bitten