Aufenthaltsbestimmungsrecht?

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ob es gekränkte eitelkeit ist oder wirkliche sorge um das kind, wird nur er genau wissen. vor gericht gibt er eben an, dass er besorgt ist, dass das kindeswohl gefährdet ist. er wird sich aber im gegenzug gefallen lassen müssen, warum er das kind nach der trennung nicht einfach mitgenommen hat und dich solange allein lässt überhaupt mit dem kind. er hätte es ja jederzeit einbehalten können und dann von dort aus das abr im eilverfahren beantragen können.

das du familienhilfe ablehnst, kann dir noch negativ aufstoßen. den verfahrensbeistand solltest du auf jedenfall einlassen. dieser ist der vertreter des kindes und wird sich ein bild von deiner umgebung machen, wie du mit dem kind umgehst und wie das kind auf dich reagiert. in diesem kind solltest du zu keiner zeit den vater schlecht machen, schlecht über ihn reden, sondern nur dinge zum wohle des kindes vorbringen: kind-vater-bindung ist dir wichtig, daher umgang wie beschriebe. gerne bist du bereit, dass er mehr wahrnehmen kann (2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub etc), gemeinsame ausflüge erwähnen wenn du möchtest um vater mit einzubeziehen, vater hat die möglichkeit sich über entwicklung in kita und beim kinderarzt zu informieren, gerne nimmst du ihn auch mit... besprich das mit deinem anwalt

was kv auf die füße fallen wird, ist sein küchen-psychologie gehabe (so er kein psychiater ist) um deine vielen psychischen störungen. das wird ihm eine kräftige schelle vom richter einbringen. aber lass ihn laufen. mach dein ding, kümmer dich weiter um die kinder, besprich eine strategie mit dem anwalt und lass ihn gerichtlich mehrmals vor die wand laufen. sei du der erwachsene und lass ihn labern. lass dich auf keine außergerichtlichen diskussionen ein, mach ihn nicht schlecht und lass ihn ablaufen. es wird nicht der erste und nicht der letzte versuch seinerseits sein, dich kleinzukriegen.

Jollerup 
Fragesteller
 03.04.2021, 10:08

Hallo, ja das denke ich mir auch. Die Familienhilfe wurde seitens Jugendamt abgelehnt. Da sie diese nicht für notwendig halten.

vielen Dank für deine Antwort. Ich denke das es nur klug ist, nicht schlecht über ihn zu reden und die Problematik das Gericht erörtern zu lassen.

wushelse  03.04.2021, 10:11
@Jollerup

lass dich nicht aus der ruhe bringen und halte ruhe und abstand von ihm.

Wegen was willst denn anzeigen?

Hat sich der Verfahrensbeistand zu einem Besuch angemeldet?

Ich kann gut verstehen, dass dich das alles belastet und vielleicht auch ängstigt, aber steigere dich da nicht rein, denn genau das wäre ja ein Indiz für Labilität!

Gestalte euer Leben nach bestem Wissen und Gewissen und vertraue auf deinen Anwalt.

Jeder darf Anwälte und Gerichte bemühen - das ist erlaubt und kein Grund jemanden anzuzeigen

wenn nichts ist, wird das auch das Gericht erkennen

hysterische Abwehr wird Dir eher nur zum Nachteil ausgelegt

was soll eine anzeige bringen und was wäre denn überhaupt ein grund? im krieg und in der liebe ist alles erlaubt! sag ich mal so lappidar! ;-) aber da du ein verfahrensbeistand hast, ist ja auch das jugendamt involviert! wenn du den nicht reinlässt, dann machst du einen entscheidenen fehler! zeig dich kooperativ, denn das ist das beste was du machen kannst!