Darf Kindesmutter bestimmen wie Kindesvater das Kind erzieht?
Hallo erstmal..
Ich bin seit mehreren Jahren von meiner Ex frau und Mutter meines ersten Kindes getrennt. Ich habe mittlerweile eine neue Familie und gerichtlich wurde vereinbart dass ich mein Kind aus erster Ehe jedes 2te Wochenende und die hälfte der Ferien habe, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Mein Kind aus erster Ehe ist X Jahre alt, wird bald X. Er schlief immer in unserem Ehebett mit, da er das bei der Kindesmutter darf. Langsam wird es zu eng und meine Frau schläft dann auf der Couch, was auch keine Lösung auf dauer ist. Wir haben ihm jetzt ein Bett gekauft und es steht im Zimmer seines halbbruders, also ist er nicht alleine. (Kind aus jetziger Ehe, schläft seit anfang an in seinem Bett, jetzt auch im eigenen Zimmer, XJ.) und die Türen stehen offen, er hat ein nachtlicht. Wir wollen ihn dran gewöhnen in seinem Bett bei uns zu schlafen, begeistert ist er nicht (Er kennt das nicht). Nun sagt die Kindesmutter sie möchte das nicht und er soll weiterhin im Bett schlafen bei uns, da er angst hat, ansonsten bekomme ich mein Kind nichtmehr. Darf sie das einfach so bestimmen? Ist es wirklich schlimm dass ich mein Kind an sein eigenes Bett gewöhnen möchte? Sie hat oft probleme mit meiner Erziehung (er darf bei ihr alles was er möchte, bleibt täglich bis 0 uhr wach, trotz Schule, sitzt stunden vorm Fernseher und bei uns gibt es regeln). Darf sie mir überhaupt vorschreiben wie ich mein Kind erziehe, wenn er bei mir ist? Wir werden weder handgreiflich noch laut. Nur konsequent in manchen Dingen, trotzdem ist mein Sohn sehr gerne hier.
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8 Antworten
was du in deiner zeit mit dem kind tust, wo das kind sich aufhält, was du ihm aufträgst, wer es betreut oder wo es schläft geht die km nichts an. das ist deine sache und das bestimmst du völlig allein.
selbiges gilt andersherum. wie lange das kind zu hause wach bleibt, was die km dort tut und wie sie regeln in ihrem haushalt aufstellt ist allein ihre sache. ihr habt euch gegenseitig nichts vorzuschreiben.
es wäre allerdings im sinne des kindes und zu seinem besten, wenn ihr eine gemeinsame elternebene findet und mit dem gestreite auf dem rücken des kindes aufhört.
In diesem Fall ist es gleichgültig, ob ihr die gemeinsame Sorge habt oder nicht.
Während des Umgangs bestimmt der Umgangsberechtigte, was das Kind tun oder lassen darf.
Da hat die Mutter nicht hineinzupfuschen, das Kind soll ja den Vater kennenlernen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.
Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
ürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten ElternteilsFür jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.
Nein, solange du nicht gegen das Kindeswohl verstößt, darf sie dir in deine Umgangsregeln nicht reinreden und schon gar nicht beschließen, dass du das Kind nicht bekommst. Mach dir keine Gedanken.
Selbst wenn bei dir andere, strengere Regeln herrschen als bei der Mutter, schadet das dem Kind nicht. Wir müssen das ganze Leben akzeptieren, dass man bei A das darf und bei B auf keinen Fall. DAs geht schon im Kindergarten und in der Schule, später im Beruf los.
Nein darf sie nicht und mit 6Jahren schläft man bitte in seinem eigenen bett. Ihr wollt auch Privatsphäre und das geht nicht mit einem 6jährigen im bett. Wovor hat er Angst? Du machst das richtig,er brauch ein eigenes bett.
Ich fragte ihn wovor er Angst hat aber er wollte es mir nicht sagen. Kurz vorher erzählte er mir noch er schaut bei seiner Mama am Handy gruselgeschichten an, zudem spielt er Spiele die bei weitem nicht seinem Alter entsprechend sind.
Meine Worte! Aber dann bin ich doch beruhigt dass das Recht auf meiner Seite ist und nicht alles nach ihrem Kopf laufen muss.
Sie darf natürlich nicht bestimmen, wo Dein Sohn schläft.
Setzt zu Hause bei Euch Eure Regeln um. Konsequenz muss schon sein.
Aber ehrlich: Der Kindsmutter sollte mal auf die Finger geklopft werden. Das Kind ist doch dann dauermüde. Fällt das in der Schule nicht auf?
Nein, er schläft dann mittags, was ich auch nichtmehr normal finde mit 6 Jahren. Und dann ist Papa der böse wenn es um 20uhr ins Bett geht
Du musst es der Ex nicht erzählen wann er bei euch ins Bett geht...
Mh ...
Das ist auch nicht normal. Vlt. solltest Du das mal im Jugendamt zur Sprache bringen. Ihr könnte ja eine Familienhilfe zur Seite gestellt werden.
Ich weiß, ich erzähle ihr nichts, sie frägt den kleinen aus.
Völlig abgedrehtes Verhalten der Ex... Egal was sie dann für eine Szene macht: reagiere nicht. Lasse dich auf keine Diskussion ein. Der Kleine wird sich an das alleine schlafen gewöhnen. Dann wird er (hoffentlich) auch bei seiner Mutter das hin bekommen. Ich denke, sie sucht Streit um das Kind dir zu entfremden und hofft so, dass sie ggf. das alleinige Sorgerecht bekommt. Wie gesagt, gehe zum Anwalt und spiele mit ihm alle Eventualitäten durch. Dann nochmals zum Jugendamt. Stellt die Tussi sich da wieder quer, dann gehe eine Stufe höher.
Sie versucht ja schon länger uns das Leben schwer zu machen. Ich würde behaupten, seit meine neue Frau da ist. Ihr wird das denke ich auch gut tun wenn dann meine Frau auf der Couch schläft, da sie mich darauf angesprochen hat. Wir wollen nur unsere ruhe. Mehr nicht! Danke für die Unterstützung, werde mir das aufjedenfall nichtmehr gefallen lassen!
Eifersucht ist wohl der Hauptgrund für das irrationale Handeln. Auf keinen Fall sollte das Kind mehr zu euch ins Bett. Ich wünsche dir und deiner Familie viel Glück und vielleicht bekommt sie sich ja irgendwann wieder ein.
Dankeschön! Hoffen wir es
Ihr macht das vollkommen richtig,er muss sich daran gewöhnen alleine zu schlafen. wie lange soll das gehen? bis er 25ist?