Familiengericht Eilantrag! Es dauert einfach zu lange...

6 Antworten

Das Familiengericht überträgt die gemeinsame Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 BGB, wenn und soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.... wurde Dein Antrag schon mal abgelehnt?

Um die gemeinsame elterliche Sorge zu versagen, muss auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegen, die befürchten lässt, dass eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich ist und das Kind folglich erheblich belastet würde durch eine gemeinsame elterliche Sorge der Eltern.

Ist ein nicht sorgeberechtigter Elternteil mit einem geplanten Umzug ins Ausland nicht einverstanden,** kann man vor dem Familiengericht einen Antrag auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechtes stellen.** Hierfür ist jedoch erforderlich, dass die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes dem Kindeswohl dient.

Befürchtet ein mitsorgeberechtigter Elternteil hingegen, dass der andere Elternteil widerrechtlich mit den Kindern ins Ausland gehen will, so sollte beim zuständigen Familiengericht beantragt werden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine auf den in Deutschland verbleibenden Elternteil zu übertragen. Das Gericht wird für seine Entscheidung überprüfen, an welchem Ort und bei welchem Elternteil das Kind mit Rücksicht auf das Kindeswohl in Zukunft leben soll. „Hierfür wird das Gericht ermitteln, welcher Elternteil die Hauptbezugsperson für das Kind ist, welche Wünsche das Kind selbst hat und welche Lebensbedingungen das Kind im Ausland erwarten. Auch die Erziehungseignung der Eltern, die Gründe für einen Wegzug sowie das Kontinuitätsinteresse für das Kind fließen in die Entscheidung ein“, erklärt Glawatz... mehr unter ...http://www.ehm-kanzlei.de/aktuelles/pressemitteilungen/43-drohende-kindesentfuehrung-fruehzeitig-verhindern

Schneller Rechtsschutz wird bei diesen Punkten über eine einstweilige Anordnung erreicht.

wenn du die vaterschaft anerkannt hast kann sie mit dem kind nicht einfach so ins auslöand ziehen. daher ist die sache dann auch nicht so eilig

Tja dafür bräuchtest du wohl einen Anwalt.

Also, es gibt noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn dies deine Ex hat, kannst du zunächst nichts machen. Ich würde beim Gericht die Sachbearbeiter nerven, bis was geht.

Hast du keinen Anwalt? Ich sehe, du hast keinen - dann mußt du das so durchkämpfen..