Recht auf rückwirkende Korrektur der Zählerstände?

4 Antworten

Nachdem du die Zählerstände nicht nachweisen kannst und offensichtlich auch nicht kennst, wie soll da korrigiert werden.

henrikhx 
Fragesteller
 26.04.2019, 14:58

wieso sollte ich das nicht können, stehen doch oben

AalFred2  27.04.2019, 09:02
@henrikhx

Nach deiner Aussage hast du die Zählerstände vom 24.11.2018 und 26.04.2019. Der Berechnungszeitraum ist jedoch vom 22.01 - 03.04.2019. Du hast also keine Zählerstände für den Berechnungszeitraum.

henrikhx 
Fragesteller
 27.04.2019, 12:57
@AalFred2

naja.. für einen zeitraum von ca 5 monaten erreichnet sich ein betrag (bei 30Cent/kwh) von ~380€ .. für 5 monate !!!!! .. und die wollen - weil die so toll schätzen können - 300€ für einen zeitraum von 2 monaten.. .. einfache rechnung.. sollen die zurückschätzen oder was weiss ich.

AalFred2  27.04.2019, 14:07
@henrikhx

Zum einen sind es 2,5 Monate, zum anderen kannst du eben nichts belegen. Damit hast du schlicht ein Beweisproblem.

henrikhx 
Fragesteller
 27.04.2019, 15:12
@AalFred2

du bist nicht so ganz helle oder? .

AalFred2  27.04.2019, 15:29
@henrikhx

Süß, hast du mit den Mitarbeitern deine Grundversorgers auch so geredet und wunderst dich jetzt, dass sie dir nicht entgegenkommen? Wer ist da nicht ganz helle?

henrikhx 
Fragesteller
 27.04.2019, 17:45
@AalFred2

du scheinst die simpelsten zusammenhänge nicht zu verstehen, bitte halte dich aus diesem thread raus. hier gibt es sicherlich eine retardiertengruppe wo du ursprünglich herkamst. man vermisst dich dort sicher schon.

AalFred2  29.04.2019, 08:36
@henrikhx

Ach wie süß. Da wundert man sich doch wirklich, wie man wie du zu dämlich sein kann, sich einen vernünftigen Stromversorger auszusuchen und sich rechtzeitig um die Meldung seiner Zählerstände zu kümmern, und dann auf sein niedliches Gepöbel keine freundlichen Reaktionen erhält. So ist das, wenn man, wie du weder über Kinderstube noch über eine Grundintelligenz verfügt.

Was hat dich denn gehindert, RECHTZEITIG den korrekten Zählerstand dort anzugeben?

henrikhx 
Fragesteller
 26.04.2019, 14:56

ich habe wochenlang versucht BEV zu kontaktieren was nun ist. woher sollte ich wissen dass es - und vor allem wann - zum städtischen wechselt

Bin nicht sicher, ob ich das hier alles richtig verstanden habe, aber wenn die Zählerstände durch einen Ableser offiziell festgestellt wurden oder es sonstwie glaubhafte Zeugen für die Richtigkeit der Zählerstände gibt, dann müssen die Zählerstände auch zur Abrechnung herangezogen werden.

Wenn ich den Fall richtig verstehe, dann bist Du für 2 Monate in die Grundversorgung des örtlichen Stromanbieters zurück gefallen ...? Dann sehe ich trotzdem keinen Grund dafür, vorliegende Zählerstände zu ignorieren. Softwareprobleme oder Motivationsprobleme beim Stromlieferanten sind kein zwingender Grund, vorhandene Zählerstände durch Schätzungen zu ersetzen.

Würde mal mit einem anderen Sachbearbeiter des Stromlieferanten ein Gespräch suchen. Vermutlich hatte Dein erster Gesprächspartner auch nur einen schlechten Tag - oder auch nur keine Lust, die Änderung vorzunehmen.

Übrigens: Auch mein örtlicher Stromversorger zeigte zuletzt einge gewisse "Bockigkeit", nachdem klar wurde, dass ich zu einem preisgünstigeren Anbieter wechseln wollte. Also, nicht entmutigen lassen .... :-)

henrikhx 
Fragesteller
 27.04.2019, 13:56

also die zählerstände am 24.11.2018 sind in gegenwart von meinem vermieter und seiner ehegattin erfasst worden (er hat vorgelesen, ich augeschrieben). Das mit dem Rückfall in zum Grundversorer ist so korrekt.

Mich würde jetzt interessieren wie die rechtliche Lage aussieht. Ich meine, ich habe nun zwei Zählerstände aus denen sich durchaus eine treffende Schätzung ableiten lässt, .. ziemlich einfache Mathematik. Nur weigern die sich eben ihre eigene Schätzung (die vollkommen aus dem Blauen heraus, auf keinster Grundlage basierend) zu korrigieren. Das muss doch irgendwie rechtlich geklärt sien oder?

Werner Huebner  27.04.2019, 18:40
@henrikhx

Also zunächst mal: Ich bin kein Jurist. Und nach meinen Erfahrungen sollte man von der deutschen Justiz auch keine Gerechtigkeitswunder erwarten. Aber: In diesem Fall könnte man es auch mal drauf ankommen lassen. Konkret: Hast Du schon die überteuerte, auf Willkür-Schätzung basierte Rechnung bezahlt? Wenn "ja", dann ist es natürlich relativ schwer, etwas zurück zu bekommen. Falls eine Lastschrift vorgenommen wurde, so besteht die Möglichkeit, die Lastschrift über die Bank zurück zu holen (mmm - woher hat der Versorger Deine Kontoverbindung ...?)

Ich selbst würde schauen, nach welchem Tarif ich abgerechnet wurde. Das ist vermutlich ein für Dich grottenschlechter Feldwaldwiesen-Tarif. Danach würde ich den tatsächlichen Verbrauch nehmen und gemäß dem schlechten Feldwaldwiesentarif den tatsächlichen Strom-Geldwert in Euro berechnen. Das würde ich dann natürlich auch - wohl oder übel - bezahlen. Dem Stromlieferanten würde ich dann in einem sachlichen Gespräch - am besten mit Zeugen - darauf hinweisen, dass damit die Schuld beglichen ist und dass er den Falls als erledigt betrachten möge. Er wird dann vermutlich darauf verzichten, sich auf ein juristisches Abenteuer auf Grundlage von geschätzten Zählerständen einzulassen - zumal er ja sein Geld zum für ihn bestmöglichen Tarif erhalten hat.

Und im Übrigen denke ich, dass es auch so etwas wie eine Beweispflicht für den Stromversorger gibt, sonst könnte er ja völlig willkürlich seine Rechnungen schreiben.

Und noch ein Tipp: Du sprichst von Zählerständen im Plural. Wenn das heißt, dass Du mit Strom geheizt hast (-> Nachtstrom), dann wurdest Du möglicherweise nach der Gradzahltabelle geschätzt. Heißt zum Beispiel, dass man im Januar einen deutlich höheren Verbrauch als im Juni oder Juli hat. Unter Umständen war das Deinem Sachbearbeiter nicht klar.

Aber wie schon gesagt: Bin kein Jurist und ein freundliches, klärendes Gespräch ist immer besser als ein kostenpflichtiges Abenteuer vor Gericht ... ;-)

Klar geht das wenn die Person die vor die den Zähler inne hat die Kosten trägt brauchst du sie nicht tragen. Den eigenen Verbrauch vom teuere Anbieter zum billigen zuschieben wird schwer.

Üblichweise schätzen die die Zählerstände - teile denen doch einfach mal mit was "wirklich" war

henrikhx 
Fragesteller
 26.04.2019, 14:57

habe ich.. die meinen ja es w#re unmöglich das nachzukorrigieren

topbaugutachter  26.04.2019, 16:12
@henrikhx

Wenn du 5 meldest und es 6 waren, was merkwürdigerweise viel billiger ist wird es schwer das zu ändern.
Haben Sie den Zählerstand geschätzt dann leicht.

Und warum soll das "Schwierig" sein, die wollen blos nicht. Zahle den von dir gemessenen Betrag und warte bis die klagen.

topbaugutachter  26.04.2019, 16:49
@topbaugutachter

Die wollen doch Geld von dir also bist du an der Macht