Ist der Vermieter verpflichtet, den Stromzähler auf korrekte Funktionsweise zu prüfen?

6 Antworten

Die Eichung von Stromzählern ist nicht Sache des Vermieters, sondern Sache des Zählerherstellers! Der Vermieter darf da überhaupt nicht dran rumzufummeln, die Zähler gehören dem Stromanbieter und geeicht wird nachträglich überhaupt nicht. Alle 16 Jahre werden stichprobenartig Zähler aus der Baureihe überprüft und bleiben die Abweichungen im gesetzlichen Rahmen, wird die Eichung für alle Geräte dieser Baureihe verlängert. Schafft es eine Baureihe nicht mehr, tauscht der Stromanbieter alle Zähler der betroffenen Baureihe aus - die wissen wo was für Zähler verbaut sind, weil sie es aus den Zählernummern in den Verträgen sehen. Was meinst du, was du an Zählergebühr mehr zahlen müsstest, wenn jedes Jahr jeder Zähler geeicht würde? Da wärst du jedes Jahr mit 300-500€ mehr dabei.

Ist er nicht dazu verpflichtet, den Zähler jährlich eichen zu lassen?

Kaltwasserzähler alle 6 Jahre

Warmwasserzähler alle 5 Jahre

@werbon

In meiner Antwort geht es um Stromzähler, genau wie in der Frage.

Und warum wiederholst du meine Aussagen aus anderen Kommentaren?

Oder klaut er schlicht und einfach nur Strom?

Das wäre eine Möglichkeit ? Wenn man diesen Verbrauch des Zwischenzähler und dem Hauptzähler vergleicht muss dieser um den Verbrauch des Vermieters-Strom in Abzug Ihr Verbrauch ergeben.Wenn der Verbrauch also wie sie schreiben sehr hoch ist sollte dieser Unterschied zum Gesamtverbrauch auf pro Kopf gerechnet passen.

Was die fehlende Eichung angeht darf mit diesem Zähler nicht gemessen werden. Er muss den Zwischenzähler ( ist ja ein Eigentumszähler) eichen lassen. Für die vergangene Abrechnung ( die letzten 3 ) könnten sie mit der Begründung der fehlenden Eichung als fehlerhaft zurückweisen. Der Vermieter ist am Zuge und muss Ihnen das Gegenteil beweisen. Halten Sie den Anteil der Stromkosten zurück.

Wenn Sie auf der sicheren Seite wollen , lassen sie sich von einem Anwalt vertreten.

Man muss seinen Zähler regelmäßig (etwa monatlich) ablesen können, dazu muss man dann eben einen Termin mit der Hausverwaltung oder dem Hausmeister aushandeln. Rechtsgrundlage (LG München, Beschluss vom 24.11.2005, AZ 15 T 191 43/05). Da im Anschlußraum meist auch einiges der Haustechnik ist, wäre es nicht gut, wenn da jeder aus dem Haus rein könnte bzw. man müsste einen großen Aufwand treiben die ganzen Schränke extra zu sichern. Zusätzlich geht einen der Zähler des Nachbarn nichts an, auch schon wegen möglichen Manipulationen.

Ist er nicht dazu verpflichtet, den Zähler jährlich eichen zu lassen?

Nö, es gibt andere Eichfristen. Außerdem ist für die Eichung der NETZBETREIBER zuständig. Und dieser läßt regelmäßig zum Ablauf der Eichfrist die Zählerwechseln.

Könnte er überhaupt inkorrekt laufen und so die erhöhten Zählerstande hervorrufen?

Könnte er durchaus. Aber ein gleichmäßiger Verbrauch spricht nicht gerade für einen Defekt. Bei defekten Zähler ist der Verbrauch stark unterschiedlich.

Ihr könnt über den Netzbetreiber eine Zählerprüfung beauftragen. Dazu muss aber der Netzbetreiber ins Haus deines Vermieters. Bitte beachte, dass bei korrekter Zählweise die Kosten für die Prüfung du übernehmen musst.

Eigentümer des Zählers ist der Stromanbieter, nicht der Vermieter.

Wenn Ihr vermutet das da etwas nicht stimmt wendet Euch an den Stromanbieter.

unserer Abwesenheit nichts auf Standby.

Was ist mit Kühlschrank, Gefriertruhe und/oder elektrischer Warmwasseraufbereitung?

Heizung? Hat jeder Mieter seine Eigenen (Therme)? Auch die braucht Strom.

Oder zentrale Heizungsanlage?

m, Grunde ist eine 5 jährliche Pflicht die Zähler auszutauschen. Stadtwerke oder Kreiswerke sind dafür zuständig.

m, Grunde ist eine 5 jährliche Pflicht die Zähler auszutauschen.

Für Warmwasserzähler zutreffend (Kaltwasserzähler 6 Jahre). Für Stromzähler gilt das nicht.