Recht am eigenen Bild, wie sieht das auf Privatgrundstücken aus?

5 Antworten

B schickt ein Bild aus den Aufnahmen der Überwachungskamera per WhatsApp mit dem Vermerk wenn die Person nicht aufhört das es zu einer Anzeige kommt wegen Hausfriedensbruch.

Das darf er nicht

das es zu einer Anzeige kommt wegen Hausfriedensbruch.

Das sollte er einfach tun.

Chilloma 
Fragesteller
 11.04.2020, 15:50

Warum darf er das nicht? Es ist Privatgrundstück und die Person hat Hausverbot, also hat die Person es in Kauf genommen das Sie Fotografiert wird.

Artus01  11.04.2020, 16:01
@Chilloma

Vielleicht ist Dir nicht aufgefallen das ich den Text getrennt habe. Er darf das Bild nicht öffentlich (z. B. eben Whatsdingsbums) einstellen.

Er darf es aber mit dem entsprechenden Strafantrag bei der Polizei abgeben.

Hallo,

Das Recht am eigenen Bild gilt auch auf Privatgrundstücken. Gemäß §§ 22, 23 KunstUrhG gilt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat nach § 33 KunstUrhG dar.

Abgesehen von der strafrechtlichen Komponente kann die Verbreitung des Bildnisses auch zivilrechtlich durch Geltendmachung von Unterlassungs-/Schadensersatzansprüchen verfolgt werden.

Chilloma 
Fragesteller
 11.04.2020, 15:47

Auch wenn das Grundstück als Privat Gekennzeichnet ist und man der Person Hausverbot erteilt hat und diese Trotzdem nicht geht bzw einen weiter auf Whats app belästigt?

Paul794540  11.04.2020, 16:00
@Chilloma

Das Recht am eigenen Bild gilt auch auf einem Privatgrundstück, nachdem man ein Hausverbot ausgesprochen bekommen hat.

§ 22 KunstUrhG verbietet die Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung. Der B darf daher das Bild nicht an Dritte weitergeben bzw. öffentlich zur Schau stellen.

Schlappentiger  11.04.2020, 15:56

Wenn B das Bild nicht verbreitet sondern nur direkt per WhatsApp an A schickt, auch? Von Verbreitung / Veröffentlichung war nicht die Rede. Zudem ist die Person in diesem Fall auf dem Bild nicht eindeutig erkennbar (nur der Umriss). Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gemäß §§ 22, 23 KunstUrhG hier greift.

Wenn die Kamera so angebracht ist, dass sie nur das Privatgrundstück erfasst, gilt es meines Erachtens nicht. Wenn man bereits des Grundstücks verwiesen wurde und es trotzdem betritt, ist man selbst schuld. Dann begeht man Hausfriedensbruch. Da auf die Videoüberwachung des Grundstückes hingewiesen wird, kann man hier wohl auch nicht so einfach das Recht am eigenen Bild geltend machen. Solange der Grundstückseigentümer das Bild nicht veröffentlicht und nur per WhatsApp an A schickt, kann der meiner Ansicht nach nicht viel machen. Ob es bei einer Klage vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird, ist eine andere Sache.

Nein weil, es kein Recht am Bild gibt. Es gibt drei Bedingungen bei denen es verboten ist nur ein Bild von jemand anderes zu machen.

1. Wenn die fotografierte Person in einer Wohnung oder einem besonders Einblick geschützten RAUM befindet.
2. Die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt.
3. Wenn die Bild Aufnahme, dazu da ist um jemanden ERHEBLICH zu schaden.

siehe §201 stgb

Von allen Leuten den ich das erzählt habe wurde es sofort ohne Diskussion als falsch gewertet. Aber es steht so im gestztbuch alles andere ist erlaubt. Man darf sogar jemand der Nackt auf der Straße ist Fotografieren, solange man damit kein Geld macht.

Wenn du mir nicht glaubst, lese selber im stgb §201 nach und dann können wir diskutieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Man darf es soweit mir bekannt ist nicht per WhatsApp, einem anderen Messenger Dienst oder vergleichbarem verschicken, für den Strafantrag gegen den Nachbar wegen des Hausfriedensbruches, darf es jedoch verwendet werden.